Winterwissen
Die kalte Jahreszeit ist da, und mit ihr viele zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr.
Unser wichtigster Tipp: Weichen Sie bei Schnee- und Eischaos nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel aus.
Wichtig vor jedem Fahrtantritt, und sei es nur die Fahrt zum Bäcker, ist eine gute Sicht durch alle Scheiben. Das dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern ist sogar zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Zustand des Fahrzeuges nicht die Sicht beeinträchtigen. Auch das Kennzeichen und die Beleuchtung müssen jederzeit sichtbar sein.
In Deutschland besteht seit 2010 eine situative Winterreifen-Pflicht (Ganzjahresreifen sind zugelassen). § 2 Abs. 3a StVO regelt die situative Winterreifenpflicht für Deutschland. Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen gefahren werden, erkennbar am Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg). Es gibt kein festes Datum, aber die Pflicht greift, sobald solche Bedingungen herrschen, sonst drohen Bußgelder und Punkte. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind: Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder), Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle sowie Spezial- und Einsatzfahrzeuge (z.B. Polizei, Feuerwehr), sofern keine passenden Reifen verfügbar sind.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Winterreifen.
Ohne Hektik durch den Winter
Bei Schnee und Eis hat die Anpassung des Fahrstils an die äußeren Gegebenheiten oberste Priorität. Wir empfehlen eine ruhige Fahrweise, das beugt einer plötzlichen Rutschpartie vor. Auf verschneiter oder vereister Fahrbahn sollte der Abstand zum Vordermann dreimal so groß sein wie bei trockener Fahrbahn. Dazu sollte bei widrigen Wetterbedingungen die Geschwindigkeit gedrosselt werden.
Gefahrensituation durch Schneemassen
Bitte achten Sie auch darauf, ihr Autodach von Schneemassen zu befreien. Im Extremfall landen diese auf der Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs. Besonders wichtig ist dieser Hinweis bei Eislasten auf Lkw-Planen. Hier beginnt das Verwarnbußgeld bei 25 EUR und zieht weitere Folgen nachsich, wenn tatsächliche Schäden durch herabfallende Schnee- oder Eismassen entstehen.
Ein letzter Tipp
Achten Sie darauf, dass der Sicherheitsgurt straff genug am Körper sitzt und Sie im Falle eines Unfalls richtig schützen kann. Besonders bei längeren Fahrten ist es von Vorteil dicke Wintermäntel auszuziehen.
Stand: Januar 2026
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