Winterwissen

Die kalte Jahreszeit ist da, und mit ihr viele zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr.

Der beste Tipp zuerst: weichen Sie bei schlechten Wetterverhältnissen nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel aus.

Wichtig vor jedem Fahrtantritt, und sei es nur die Fahrt zum Bäcker, ist die Überprüfung des richtigen Durchblicks durch alle Scheiben des Fahrzeugs. Das dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern ist sogar zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Zustand des Fahrzeuges nicht die Sicht beeinträchtigen.

In Deutschland besteht seit dem 4. Dezember 2010 eine situative Winterreifen-Pflicht (Ganzjahresreifen sind ebenso zugelassen). Laut § 2 Abs. 3a StVO darf – unabhängig von der Jahreszeit – bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit Reifen gefahren werden, die jene Eigenschaften erfüllen, die im Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG genannt sind (M+S-Reifen). Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind: Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, bestimmte Einsatzfahrzeuge, nicht angetriebene Räder von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, (Schwere Lkw, Busse). Soweit für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei bauartbedingt keine M+S-Reifen erhältlich sind, bleiben auch diese Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Das bedeutet konkret, dass alle Autofahrer/innen, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, mit einem Bußgeld von mindestens 60 € rechnen müssen. Wenn sie darüber hinaus den Verkehr behindern, werden 80 € fällig. In beiden Fällen wird im Verkehrszentralregister ein Punkt eingetragen.

Ohne Hektik durch den Winter

Unabdingbar ist die Anpassung des Fahrstils an die äußeren Gegebenheiten. An oberster Stelle steht eine ruhige Fahrweise, denn vor einer plötzlichen Rutschpartie ist man nie gefeit. Deshalb sollte auf verschneiter oder vereister Fahrbahn der Abstand zum Vordermann dreimal so groß sein wie bei trockener Fahrbahn. Dazu sollte bei widrigen Wetterbedingungen die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Im Extremfall wie z. B. bei Blitzeis lieber das Auto stehen lassen und noch mal der Hinweis: lieber öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Eine Gefahrensituation

Zur Illustration winterlicher Gefahren im Straßenverkehr haben wir für Sie ein Video eingestellt. Aufgenommen durch die Polizei zeigt es eindrucksvoll, was passieren kann, wenn Aufbauten von Lkws nicht zureichend von Schnee und Eis befreit werden. Änliches kann -in einem kleineren Maßstab- auch geschehen, wenn man z.B. sein Autodach nicht von Schneemengen befreit.

Ansehen können Sie sich das Video, indem Sie einfach auf den Link "Eislast von Lkw-Planen" klicken.

Eislast von Lkw-Planen

Ein letzter Tipp:

Auch wenn es noch so kalt ist, sollten Sie sich nicht im dicken Wintermantel hinters Steuer setzen, da der Sicherheitsgurt nicht straff genug am Körper anliegen kann und er sie so im Falle eines Unfalls nicht richtig schützen kann.

In unserem Wissensblatt finden Sie eine Wintercheckliste und Informationen zu Winterreifen.

Kontakt

Regina Langlott

Projektleitung Sicherheitstraining, Aus- und Fortbildungsbeauftragte

Tel.: 0511-35 77 26 83

Fax: 0511-35 77 26 82

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