Warnwestenpflicht in Europa

Wer seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen möchte, muss in einigen Ländern eine gelbe, rote oder orangefarbene Warnweste für Fahrer und Beifahrer mitführen, die das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweist.

Diese Weste muss meistens dann getragen werden, wenn man das Fahrzeug verlässt, um zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall Hilfe zu holen oder das Warndreieck aufzustellen.

Doch gibt es keine einheitliche Regelungen in Europa zu Mitführungs- und Tragepflichten und möglichen Verwarn- bzw. Bußgeldern.

Nachfolgend können Sie nachlesen, in welchem Land Regelungen zur Warnwestenpflicht bestehen. Regelungen unterliegen jedoch möglichen Änderungen, somit besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen. Schreiben Sie uns gern, wenn Sie Kenntnis von Änderungen oder Aktualisierungen in weiteren Ländern haben.

  • Deutschland: Seit dem 01.07.2014 besteht in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein. Darüber hinaus besteht eine durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelte Mitführ- und Tragepflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Bei geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen ist der Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen.
  • Baltikum: Es wird geraten Warnwesten und Feuerlöscher mitzuführen. In den einzelnen Ländern gelten verschiedene Regelungen, z. B. ist in Estland eine Warnweste nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in Litauen gibt es eine Warnwestenpflicht, außerdem besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. In Lettland gilt die Warnwestenpflicht für alle Autoinsassen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie u. a. beim Auswärtigen Amt.
  • Belgien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs -auch eines Motorrad- außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Eine Warnweste pro Fahrzeug ist vorgeschrieben. Sas Nichtmitführen ist jedoch sanktionsfrei. Bußgeld, wenn die Weste beim Aussteigen nicht angezogen wird: ab 55 Euro.
  • Bulgarien: Nach Unfall oder Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen müssen Personen, die sich außerhalb eines Fahrzeuges bewegen, eine Weste tragen. Gilt auch für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 25 Euro.
  • Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen. Warnwesten werden empfohlen, es droht aber kein Bußgeld
  • Frankreich: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs für jede Person, die das Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlässt. Wichtig: die Weste muss vor dem Verlassen des Fahrzeuges angelegt werden. Somit sollte mindestens eine Weste immer in Griffweite aufbewahrt werden. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Seit dem 1. September 2008 besteht auch für FahrradfahrerInnen die nachts außerorts oder bei witterungsbedingten schlechten Sichtverhältnissen unterwegs sind eine Warnwestenpflicht. Bußgelder: zwischen 22 Euro (Fahrrad) und mindestens 90 Euro (Kfz)
  • Italien: Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verlassen. Diese Regelung gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist. Bußgeld: ab 41 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft.
  • Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Es drohen jedoch keine Bußgelder.
  • Luxemburg: Nach Unfall oder Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen müssen Personen, die sich außerhalb des Fahrzeuges oder abseits eines Motorrades bewegen, eine Weste tragen. Gleiches gilt für Fußgänger die bei Dunkelheit an den Seiten von Landstraßen gehen. Bußgeld: mindestens 74 Euro.
  • Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • In den Niederlanden besteht keine Pflicht zum Mitführen einer Warnweste im Auto. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dennoch, für die Insassen eine Warnweste dabei zu haben.
  • Norwegen: Vor dem Aussteigen außerorts oder auf Autobahnen müssen Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kfz – oder Motorrädern –  eine Warnweste anlegen. Ausländische Fahrer fallen nur dann unter diese Regelung, wenn sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz – beispielsweise einen Mietwagen – fahren.
  • Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen eine vom Fahrersitz leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 14 Euro.
  • Polen: In Polen ist im Falle eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste vorgeschrieben. Des weiteren sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Laut ADAC ist dies bei ausländischen Fahrzeugen nicht verpflichtend, jedoch wird geraten einen Feuerlöscher mitzuführen, um Mißverständnissen vorzubeugen. Busgeld: Bis zu ca. 100 EUR.
  • Portugal: Wie in Norwegen gilt hier eine Mitführ- und Tragepflicht nur für Fahrzeuge mit portugiesischer Zulassung und ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrer von Motorrädern und Trikes. Bußgelder: bei Nichtmitführen werden mindestens 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht ist ein Bußgeld ab 120 Euro zu zahlen.
  • Rumänien: Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von mindestens 45 Euro verhängt.
  • Serbien: Wer als Fahrer auf offener Straße einen Pkw, Bus oder Lkw verlässt muss eine Warnweste tragen. Bußgeld:ab 25 Euro.
  • Slowakei: Tragepflicht für jeden Insassen, der bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verlässt, auch für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 50 Euro
  • Slowenien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Keine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer. Eine reine Mitführpflicht besteht nicht. Bußgeld bei Verstößen gegen die Tragepflicht: ab 40 Euro.
  • Spanien: In Spanien gilt die Tragepflicht für Fahrer von Pkws und Lkws. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: bis zu 100 Euro.
  • Tschechien: Mindestens eine Warnweste muss mitgeführt werden und beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen getragen werden. Für jeden weiteren Mitfahrer muss eine Weste vorgehalten werden. Bußgeld ab 95 Euro.
  • Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen. Bußgeld: bis zu 120 Euro.

Auch ohne gesetzliche Regelung: Nie ohne Warnweste!

Unabhängig von den verschiedenen, gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich, bei jeder Fahrt mindestens eine Warnweste, die das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweist, mitzuführen.
Damit ist man nicht nur juristisch auf der sicheren Seite. Viel entscheidender: Das Gesehenwerden beim Verlassen des Fahrzeuges nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist immer ein Zugewinn an Sicherheit.

Weniger als 10 Euro für ein deutliches Plus an Sicherheit

Warnwesten mit dem entsprechendem Kontrollzeichen kosten im Fachhandel deutlich unter zehn Euro und sind, klein verpackt, nicht größer als eine Tageszeitung und passen nahezu unter jeden Sitz, ins Handschuhfach oder ein Top Case.

Hinweis

Sämtliche Angaben zu Pflichten und Sanktionen rund um das Mitführen oder Anlegen von Warnwesten oder reflektierender Kleidung sind ohne Gewähr.

Kontakt

Tim Hey

stellv. Geschäftsführer & Organisationsreferent

Tel.: 0511-35 77 26 88

Fax: 0511-35 77 26 82

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