Unterwegs mit der Babyschale

Wollen Sie Ihr Kind schon kurz nach der Geburt mit ins Auto nehmen, ist es am besten in einer zur Fahrtrichtung rückwärts gesicherten Babyschale aufgehoben.

Bei Neugeborenen ist noch bis zum Alter von ca. 3 Monaten die Wirbelsäule noch nicht ausreichend stabil entwickelt, deshalb ist ab eine halbliegende Position mit dem Kopf zur Fahrtrichtung die sicherste Art zur Mitnahme, da bei einem möglichen Frontalunfällen Kopf-, Hals- und Rückenbereich großflächig abgestützt werden. Da ein Baby in einer solchen Schale nie richtig flach auf dem Rücken liegen kann, sollten die Fahrten mit sehr jungen Kindern möglichst kurz und auch das Tragen des Babys im Kindersitz möglichst zeitlich begrenzt sein.

Tipps zum richtigen Umgang mit einer Babyschale:

  • Achten Sie immer darauf, dass der Beifahrerairbag deaktiviert ist, wenn die Babyschale auf dem Beifahrersitz transportiert werden soll. Ist ein Ausschalten des Airbags nicht möglich, muss die Schale auf dem Rücksitz platziert werden. Solllten Sie eine rückwärtsgerichtete Babyschale bei aktivem Airbag auf dem Beifahrersitz verwenden, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Fehlt im Fahrzeug der entsprechende Warnhinweis, kostet dies 5 Euro.
  • Außerhalb des Fahrzeuges sollte der Tragegriff immer in der Tragestellung (griff nach oben) eingerastet sein, da das Baby sonst aus der Schale herausfallen könnte. Beim Transport im Auto muss der Bügel in die vom Hersteller vorgeschriebene Stellung gebracht werden.
  • Nehmen Sie zum Kauf der Schale immer ein Maßband mit, um sicher zu stellen, dass Ihr Kind in den Sitz passt, und der Kopf nicht über den Rand der Schale herausragt. Babyschalen der gleichen Gewichts- und Altersklasse können unterschiedliche Größen aufweisen!
  • Halten Sie den Bereich zwischen Tür und Babyschale frei von Kleidung, Spielsachen etc. Nur so ist eine sichere Funktion von Seitenairbags gewährleistet.
  • Setzen Sie Ihr Kind nicht zu früh in ein vorwärts gerichtetes Rückhaltesystem um. Bei einem eventuellen Unfall können beim sitzenden Transport zu hohe Belastungen auf das Baby einwirken.
  • Achten Sie immer darauf, dass die Babyschale mit dem Prüfsiegel ECE-R 44-03 oder 44-04 versehen sind. Bei gebrauchten Schalen sollten Sie unbedingt die Vorgeschichte des Sitzes kennen, damit Sie sicher sein können, dass diese Unfallfrei und nicht beschädigt ist.

Achtung: Ab dem 8. April 2008 dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die die Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher aufweisen.

Kontakt

Dipl.-Päd. Susanne Osing

Mobilitätserziehung im Elementar- und Primarbereich

Tel.: 0511-35 77 26 81

Fax: 0511-35 77 26 82

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