MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung - kurz MPU.
Über die MPU kursieren viele Gerüchte und Geschichten, die häufig noch nicht einmal auf eigenen Erfahrungen des Erzählers basieren. Um ein wenig Licht in die Dunkelheit zu bringen, versuchen wir im Folgenden ein wenig aufzuklären und zu erklären, worum es sich bei der MPU handelt:
Als erstes muss festgehalten werden: Die MPU ist keine zusätzliche Bestrafung, sondern eine Chance. Für sein eigentliches Vergehen wird man durch Geldbußen, einen Eintrag ins Verkehrszentralregister und einen Führerscheinentzug auf Zeit bestraft.
Wenn man als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr dadurch auffällig wird, dass man große Mengen bzw. zum wiederholten Male Alkohol zu sich genommen hat, verspielt man das Vertrauen, welches man bei der Erteilung des Führerscheins erlangte.
Das gleiche gilt für die Fahrer/innen, die unter Einfluss von Drogen im Straßenverkehr unterwegs waren und für diese, die immer wieder durch massive Überschreitungen der Verkehrsregeln auffallen.
Hat man sich eines der genannten (oder eine Kombination aus diesen) drei Vergehen schuldig gemacht, hat man nach einer gewissen Zeit die Chance in der MPU zu beweisen, dass man sich verändert hat und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geeignet ist.
Durch einen negativen Ausgang der MPU wird vom Gutachter nur bewiesen, dass man sich in seinem Verhalten und Denken nicht genügend gewandelt hat. Es stellt definitiv keine zweite Bestrafung für vorangegangene Auffälligkeiten dar.
Die MPU an sich beginnt mit einer möglichst früh nach dem Führerscheinentzug beginnenden Vorbereitung. Hier sollte nach Möglichkeit professionelle Hilfe eines Verkehrspsychologen oder -therapeuten in Anspruch genommen werden. Dieses hat zweierlei Gründe: Erstens wird durch die Inanspruchnahme einer Beratung weitestgehend sichergestellt, dass man eine Wandlung seines Verhaltens wirklich vollziehen kann. Zweitens hat man so die Möglichkeit z.B. die regelmäßige Kontrolle der Leberwerte zu beweisen.
Am Ende der MPU steht ein Gutachten mit einem positiven oder negativen Ausgang. Der Gutachter muss davon überzeugt sein, dass der Proband sich tatsächlich gewandelt hat und die Gefahren seines Handelns im vollen Umfang realisiert hat.
Da dem Gutachter häufig Lügen entgegengebracht werden, ist dieser hinsichtlich seines zu erstellenden Gutachtens zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis recht kritisch.
Sollte das Gutachten negativ ausgehen, hat der Proband die Möglichkeit sich an ein anderes, privatwirtschaftliches Medizinisch-Psychologisches Institut (MPI) zu wenden. Jeder sollte sich aber bewusst sein, dass ein zweites negatives Gutachten den dritten Anlauf für beide Seiten (den Probanden und den Gutachter) ungleich schwieriger macht. Außerdem stehen diese freien MPIs im Wettbewerb zu anderen Unternehmen. Das kann zur Folge haben, dass ein Unternehmen den Probanden zu früh zur Untersuchung zulässt, bevor man das Honorar an einen Konkurrenten verliert.
Sich nach einem negativen Ergebnis des Gutachtens auf den Rechtsweg einzulassen, um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, hat in der Regel keinen Erfolg. Daher sollte man sich als Proband überlegen diesen häufig teuren, langen und am Ende mit Misserfolg gekrönten Weg lieber nicht einzuschlagen. Zusätzlich kann der Gang des Rechtsweges sich negativ auf ein folgendes psychologisches Gutachten auswirken, da der Proband anscheinend sein Fehlverhalten nicht einsehen kann.
Bei der Auswahl professioneller Hilfe, sollte der Proband die Augen offen halten, da es viele unseriöse Angebote zur Vorbereitung der MPU gibt:
- Die Berufsbezeichnungen "Verkehrstherapeut" und "Verkehrspsychologe" sind keine gesetzlich geschützten Bezeichnungen. Man sollte sich also in jedem Fall die genaue Qualifikation des Beraters anschauen.
- Eine Beratungsdauer sollte zwischen 10 und 15 Stunden liegen. Bei allem was darunter oder darüber liegt, sollte man skeptisch sein und fragen, wie der Berater zu der längeren bzw. kürzeren Dauer kommt.
- Genauso verhält es sich mit Stundenhonoraren die unter 62 € und über 75 € liegen.
- Vorab bezahlte Stundenpakete sind häufig ein Indiz für eine unseriöse Beratung. Jede Sitzung sollte sofort bezahlt werden und es darf keine (finanzielle) Verpflichtung entstehen, bei dieser Beratung weitere Stunden in Anspruch zu nehmen.
Auf den Internetseiten des Bundesverbandes Niedergelassener Verkehrspsychologen finden Sie Ansprechpartner und Kontaktdaten von Therapeuten und Einrichtungen, die das Thema seriös behandeln.
Außerdem finden Sie dort auch umfangreiche und weiterführende Informationen zum Thema MPU.