Die Ampel

Eine Lichtzeichenanlage (LZA), im Allgemeinen besser als Ampel bekannt, wird zur Regelung der Verkehrsströme an Kreuzungen, Einmündungen und Unfallschwerpunkten eingerichtet.

Sie soll gefährliche Situation vermindern und einen gleichmäßigen Verkehrsfluss gewährleisten. Allgemein wird in Deutschland zwischen zwei verschieden Ampelarten unterschieden: der Verkehrsampel und der Fußgängerampel.

Die Verkehrsampel besteht in den meisten Fällen aus drei verschiedenen Signallampen in den Farben Rot, Gelb und Grün. Bei den Fußgängerampeln entfällt die Farbe Gelb. Das rote Signal bedeutet immer Anhalten, Stehen bleiben, nicht Abbiegen (einzige Ausnahme: der Grünpfeil). Auch das Umfahren einer roten Ampel z.B. über einen Parkplatz oder den Hof einer Tankstelle ist verboten.

Bußgeld

Einfache Verstöße gegen die Anhaltepflicht werden vom Gesetzgeber mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Strafmaß steigert sich, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot steht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder Sachschäden verursacht wurden.

Bei Gelb halten

Das gelbe Signal vermittelt dem Verkehrsteilnehmer, dass die Ampel bald umspringen wird (auf rot oder grün). Das Überfahren einer Ampel während der Gelbphase ist nur ausnahmsweise gestattet. Ein Verkehrsteilnehmer, der bei Gelb stark bremst, handelt in der Regel jedoch auch korrekt, da nachfolgende Fahrzeuge immer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten sollen um somit einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Bei Grün fahren

Beim grünen Signal ist der Verkehr freigegeben, das Abbiegen unter Berücksichtigung der Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer gestattet. Sollten sich noch Fahrzeuge im Kreuzungsbereich aus der letzten Ampelphase befinden ("Nachzügler", die auf Grund einer Rückstauung nicht die Kreuzung verlassen konnten), so haben diese grundsätzlich Vorrang vor Fahrzeugen, die nun ihrerseits grünes Licht haben, ihre Fahrt vorzusetzen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen, z.B. bei Menschen mit einer Rot/Grün-Sehschwäche, ist das rote Licht immer oben an einer Ampel zu finden. Bei baulich bedingt querliegenden Ampeln (beispielsweise in einem Tunnel) befindet sich das rote Signal immer links. Diese bauliche Bedingtheit ist weltweit einhaltlich geregelt.

Wenn die Ampel ausfällt

Fällt an einer Kreuzung die Ampelanlage komplett aus, ist der Verkehrsfluss in der Regel durch Vorfahrtsschilder geregelt. Alle Verkehrsteilnehmer sind in einer solchen Situation jedoch dazu angehalten, sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineinzutasten.

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