Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze und ihre Bedeutung.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Der Behindertenparkplatz ist kein allgemeiner Parkplatz. Er ist ausschließlich Menschen mit Einschränkungen vorbehalten, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen. Der Ausweis ist an die Person mit Behinderung gebunden. Diese Person sollte selbst befördert werden. Es besteht keine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug. Der Ausweis sollte beim Parken gut sichtbar ausgelegt werden.

Warum nur diese Personen?

  • Bei dieser Personengruppe handelt es sich um besonders hilfsbedürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, längere Wege allein oder mit Hilfe Anderer zurückzulegen.

Mit welchen Folgen müssen andere Parker rechnen? (Auch ohne konkrete Behinderung eines Menschen mit Einschränkung)

  • Es kann ein Verwarnungsgeld von 35 € erhoben werden.
  • Fahrzeuge können abgeschleppt werden.

Halten auf einem Behindertenparkplatz

Das Halten auf einem Behindertenparkplatz zum Ein- und Austeigen oder Be- und Entladen des Fahrzeugs ist erlaubt. Die Dauer des Haltevorgangs darf nicht länger als drei Minuten betragen. Während des Haltevorgangs darf der Fahrer das Fahrzeug nicht verlassen. Allerdings sollten Sie dabei keinen Ausweisinhaber an der Nutzung des für ihn vorgesehenen Parkplatzes hindern. Bitte gewähren Sie diesem den Vorrang und fahren unverzüglich weg.

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