Verkehrsberuhigter Bereich

Charakteristisch für einen verkehrsberuhigten Bereich ist die besondere gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz aller Verkehrsteilnehmer.

Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen und haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Kinder dürfen überall spielen. Fahrzeugführer müssen deshalb gegebenenfalls warten.

  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit (langsames Tempo, das dem eines normal gehenden Fußgängers entspricht = 4 bis 7 km/h) fahren.
  • Parken ist nur auf speziell gekennzeichneten Flächen (Bodenmarkierung) erlaubt. Anwohner haben keinen Anspruch auf einen reservierten Parkplatz. Das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen ist dagegen überall möglich, wenn Andere dadurch nicht gefährdet bzw. unzumutbar behindert werden.
  • Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt, auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!
  • Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist immer Vorfahrt zu gewähren. Die rechts-vor-links-Regel gilt bei der Ausfahrt nicht.
  • Oftmals wird der Begriff "Spielstraße" verwendet, wenn von einem verkehrsberuhigten Bereich die Rede ist, dies ist jedoch nicht die korrekte Bezeichnung.
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