Reißverschlussverfahren

Reißverschlussverfahren bei Engstellen.

Folgende Bestimmungen gelten für das Einfädeln vor Fahrbahneinengungen:

  • Verkehrsteilnehmern muss unmittelbar vor einer Einengung Gelegenheit gegeben werden, sich im Wechsel auf die verbleibende Fahrspur einzufädeln.
  • Auf allen Fahrspuren muss zunächst bis an die Einengung herangefahren werden. Auf diese Verpflichtung kann mit einem besonderen Hinweisschild aufmerksam gemacht werden.
  • An der Engstelle ist mit äußerster Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht zu fahren.
  • Ein frühes Wechseln in die verbleibende Spur ist nicht mehr zulässig, weil damit die Gefahr eines Rückstaus erhöht würde und die vorhandenen Stauräume nicht optimal genutzt werden können.
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