Reißverschlussverfahren
Reißverschlussverfahren bei Engstellen.
Folgende Bestimmungen gelten für das Einfädeln vor Fahrbahneinengungen:
- Verkehrsteilnehmern muss unmittelbar vor einer Einengung Gelegenheit gegeben werden, sich im Wechsel auf die verbleibende Fahrspur einzufädeln.
- Auf allen Fahrspuren muss zunächst bis an die Einengung herangefahren werden. Auf diese Verpflichtung kann mit einem besonderen Hinweisschild aufmerksam gemacht werden.
- An der Engstelle ist mit äußerster Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht zu fahren.
- Ein frühes Wechseln in die verbleibende Spur ist nicht mehr zulässig, weil damit die Gefahr eines Rückstaus erhöht würde und die vorhandenen Stauräume nicht optimal genutzt werden können.