Bundesweite Aktion "Haltestelle Nadelöhr"

Bilanz: Kaum ein Verkehrsteilnehmer hält sich an die Regeln. Experten appellieren an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.

Hannover, 16. Juni 2014 – Die Regel gilt seit 1995, ist aber offenbar noch ziemlich unbekannt oder wird einfach ignoriert: Wenn Busse an der Haltestelle die Warnblinker einschalten, dürfen Autos in beiden Richtungen nur im Schritt-Tempo vorbeifahren. Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle, darf dieser nicht überholt werden. Der ACE Auto Club Europa und die Landesverkehrswacht Niedersachsen haben heute den Test gemacht. „Erschreckend viele Autos rollen am Bus vorbei, obwohl sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Bushaltestelle nähert. Und das auch noch oft mit überhöhter Geschwindigkeit.“ Dieses ernüchternde Fazit zieht Horst Voges, Kreisvorsitzender des ACE Auto Club Europa, Kreis Hannover/Stadthagen nach mehreren Stunden Verkehrszählung an drei Bushaltestellen in Hannover (Schnepfenweg, Wolfsstraße und Scheffelfeld).

Gemeinsam mit Kreisvorstandsmitglied Ludwig Diener hatte er getestet, wie die geltenden Verkehrsvorschriften eingehalten werden. „Ich glaube, diese Vorschrift kennt fast kein Mensch“, sagt Ludwig Diener enttäuscht. Tatkräftige Unterstützung erhielt der ACE-Kreis durch die Landesverkehrswacht Niedersachsen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Schultze, übernahm die Schirmherrschaft für die bundesweite Club-Aktion „Nadelöhr Haltestelle“ im Raum Hannover, die noch bis zu den Sommerferien 2014 weiter durchgeführt wird.

Die Bilanz:
Fast alle Linienbusse haben vorschriftsmäßig mit Warnblinklicht die Haltestelle angefahren. Lediglich 14 Pkw sind der Haltepflicht nachgekommen, 20 sind noch vorbeigefahren. Als die Busse mit Warnblinklicht an den Haltestellen standen, wurden 4 vorbeifahrende Autos bereits vorher abgebremst, 12 fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit vorbei. Auch bei der Beobachtung des Gegenverkehrs gab es Gefährdungen: Kein Pkw fuhr mit Schrittgeschwindigkeit vorbei, 9 Pkw Fahrzeuge fuhren zu schnell. „Dabei darf an den Bussen laut StVO, Paragraf 20, Absatz 4, nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Und die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr“, erläutert ACE-Kreisvorsitzender Voges. Und Schrittgeschwindigkeit bedeute, eine Geschwindigkeit von lediglich 4 bis 7 km/h zu fahren. Insbesondere Kinder, die die Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, seien bei diesen beobachteten Fahrweisen gefährdet.

4.541 Verletzte gab es laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2012 im Zusammenhang mit Omnibussen – 54 Menschen wurden dabei getötet.

Externer Ansprechpartner:
Horst Voges
ACE-Kreis Hannover/Stadthagen
Mobil: 0172 / 4209008
E-Mial: horst-voges(at)t-online.de

Kontakt

Roswitha Bothe

Leitung: Verkehrssicherheitskampagnen

Tel.: 0511-35 77 26 85

Fax: 0511-35 77 26 82

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