Alkohol im Straßenverkehr
Die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrende, sondern auch für Fahrradfahrende und Menschen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Alkoholeinfluss. Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Die wichtigsten Fakten auf einem Blick:
- Bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille verlängert sich die Reaktionszeit und die Bereitschaft steigt, riskant zu fahren.
- Ab etwa 0,5 Promille verschlechtert sich das Sehvermögen, reagiert man langsamer, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und ist risikobereiter. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist dann doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand.
- Ab 0,8 Promille steigt das Unfallrisiko steil an.
- Bei 1,1 Promille steigt die Unfallgefahr auf das zehnfache. Das ist der Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit.
Alkohol hat vielfältige Auswirkungen sowohl auf die körperliche als auch auf die psychische Verfassung.
Körperliche Reaktionen, Sehvermögen:
- Einschränkungen der Sehschärfe und des räumlichen Sehens
- Erhöhte Blendempfindlichkeit
- „Tunnelblick“ (Einschränkung des Gesichtsfeldes)
- Doppelsehen
- Verlangsamung der Reaktionszeit
- Störungen des Gleichgewichtssinns
- Mangelnde Orientierung
- Eingeschränkte Wahrnehmungsleistung
Psychische Reaktionen:
- Veränderungen der Stimmungslage
- Erhöhte Reizbarkeit
- Allgemeine Enthemmung und Kontrollverlust
- Erhöhte Risikobereitschaft
- Selbstüberschätzung
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Eingeschränkte Erfassung komplexer Verkehrssituationen
Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden und für Personen bis zum 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Wer fährt, trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht!
Gleichsam gilt "wer kifft, fährt nicht". Alle Fakten zu Cannabis im Straßenverkehr auf einen Blick.
Kontakt

Roswitha Bothe
Leitung: Verkehrssicherheitskampagnen
Tel.: 0511-35 77 26 85
Fax: 0511-35 77 26 82