Straßenverkehrs-Ordnung – Neue Bußgelder sind in Kraft!

31.12.17

Landesverkehrswacht Niedersachsen begrüßt die neuen gesetzlichen Bestimmungen – Gefängnis für extreme Raser, höhere Bußgelder für Handys am Steuer und blockierte Rettungsgassen: Ab sofort gelten härtere Strafen für Verkehrssünder.  Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind rechtswirksam. Alle Straßenverkehrsteilnehmer müssen sich ab sofort auf neue Bußgeldtatbestände und teilweise erheblich gestiegene Bußgelder einstellen.

Die wesentlichen Änderungen:

1. Keine Rettungsgasse bilden und Behindern von Rettungskräften

Eine Verzehnfachung des Bußgeldes hat der Gesetzgeber für Autofahrer vorgesehen, die auf der Autobahn oder Außerortsstraße keine Rettungsgasse bilden, wenn es sich staut: Aus 20 Euro werden ab sofort 200 Euro. Im schwersten Fall – wenn etwa trotz offensichtlichen Blockierens kein Platz für das Rettungsfahrzeug gemacht wird – werden bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot. 

Neue Regelung:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.  
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (z.B. eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung (z.B. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z.B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Nicht freie Bahn geschaffen bei Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.

2. Handy, Smartphone und Tablet-Nutzung am Steuer

Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer ab sofort teurer zu stehen. Dafür wurde das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wird: Aus 60 Euro werden ab sofort 100 Euro, verbunden mit einem Punkt. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. 

Neue Regelung:

Regelgeldbuße (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) beim Führen eines Kfz:

  • 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister;
  • mit Gefährdung: 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte;
  • mit Sachbeschädigung: 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte.
  • Das Handyverbot wurde verschärft, so dass Tablets, E-Book-Reader etc. und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet eindeutig darunter fallen. Der Motor muss vollständig abgeschaltet sein, bevor ein Handy etc. genutzt werden darf.
  • Regelgeldbuße beim Radfahren: 55 Euro.

3. Raser und illegale Autorennen

Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.

Neue Regelung:

Die Veranstaltung oder Teilnahme an illegalen Autorennen wurde von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft.
Veranstalten oder teilnehmen an einem verbotenen Autorennen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister plus Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug;
  • mit Gefährdung: 3 Punkte im Fahreignungsregister plus Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug;
  • mit Personenschaden: 3 Punkte im Fahreignungsregister plus Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und Fahrerlaubnisentzug.
  • Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.


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