Zuschüsse der Berufsgenossenschaften für das Fahrsicherheitstraining

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gewähren Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining (Pkw und Motorrad).

Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gewähren Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining. Die Zuschüsse müssen über den Arbeitgeberbetrieb (als Mitglied) im Vorfeld beantragt werden. Die Fahrsicherheitstrainings unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle und erfüllen die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR) bzw. verfügen über ein Qualitätssiegel. Nachstehend eine Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:

Kontakt

Regina Langlott

Projektleitung Sicherheitstraining, Aus- und Fortbildungsbeauftragte

Tel.: 0511-35 77 26 83

Fax: 0511-35 77 26 82

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