Winterreifen

In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht. Sie ist an die Wetterverhältnisse und nicht an ein Datum geknüpft. Als grobe Faustregel gilt: Winterreifen von Oktober bis Ostern.

"Ich wohne doch auf dem flachen Land, und in den letzten Jahren hat es kaum geschneit. Außerdem fahre ich nur kurze Strecken." So oder ähnlich rechtfertigen sich AutofahrerInnen bei der Frage, warum sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind.

Bußgelder

Wenn bei Kontrollen ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht festgestellt wird, hat der Gesetzgeber Bußgelder vorgesehen. Der einfache Verstoß zieht ein Bußgeld von 60 EUR und einen Punkt im Register in Flensburg nach sich. Wer Dritte behindert, zahlt 80 EUR. Ferner haften auch die Halter, wenn die Bereifung nicht dem Wetter angepasst wird, mit 75 EUR und einem Punkt in Flensburg.

Fahrsicherheit

Winterreifen erhöhen die Fahrsicherheit bei niedrigen Temperaturen, Matsch, Schnee und Eis. Während Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen schneller verhärten, entfalten Winterreifen aufgrund des höheren Anteils an Naturkautschuk ihre Eigenschaften ab Temperaturen unter 7 Grad Celsius.

Äußerlich, auch für Laien erkennbar, haben Winterreifen immer ein anderes Profil als Sommerreifen. Wenn man sich die Lauffläche eines Winterreifens ansieht, erkennt man sofort die vielen kleinen Lamellen, die die Profilblöcke durchziehen. Diese sorgen dafür, dass der Reifen sich besser mit dem Untergrund verzahnen kann. Diese Verzahnung hat bei winterlichen Wetterverhältnissen eine höhere Sicherheit bei Kurvenfahrten, sowie erheblich kürzere Bremswege im Gegensatz zu Sommerreifen zur Folge.

Profiltiefe

Neureifen haben eine Profiltiefe von 8 Millimetern. Der Gesetzgeber verlangt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Wir empfehlen den Einsatz nur bis zu einer Profiltiefe von 4 Millimetern, darunter verlieren die Reifen ihre Wintereigenschaften.

An welchem Symbol erkenne ich Winterreifen?

Die StVZO regelt seit Juni 2017, dass wintertaugliche Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm) gekennzeichnet sein müssen. Zusätzlich beinhaltet die Kennzeichnung oft noch das altbekannte M+S Symbol (Matsch und Schnee). Reifen, die nur das M+S-Symbol beinhalten, dürfen noch bis 30. September 2024 verwendet werden. Jeder ab 01.01.2018 produzierte Reifen muss zwingend das Alpine-Symbol tragen. Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass der Reifen nicht älter als zwei Jahre ist. Das Produktionsdatum des Reifens erkennen Sie an der sog. DOT Nummer auf der Reifenflanke. DOT Nummer 0118 bedeutet, dass der Reifen im Januar 2018 produziert wurde. Das Alpine-Symbol setzt ein bestandenes Prüfverfahren für Schneetauglichkeit voraus (Quelle: Auto-Bild).

Ab wann sollte man auf Winterreifen wechseln?

„Der Führer eines Kraftfahrzeugs darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die […] den Anforderungen des § 36 Abs. 4 der [StVZO] genügen“ (Reifen mit Alpine-Symbol!), heißt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Pflicht zum Wechsel auf Winterreifen, ist somit an die Wetterverhältnisse und nicht an ein Datum geknüpft. Als grobe Richtlinie für den Einsatz von Winterreifen empfehlen Fachleute: Von Oktober bis Ostern (Ende März).

Von der Winterreifenpflicht sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Fahrzeuge (Motorrad, Mofa) sowie Stapler ausgenommen.

Winterreifen oder Ganzjahresreifen?

Das ist eine interessante Frage, bei der sich Fachleute aufgrund der wechselnden Klimabedingungen in unseren Breitengraden nicht immer einig sind. Die Verkehrswacht fühlt sich der Verkehrssicherheit verpflichtet, insofern empfehlen wir den Einsatz von qualitativ guten Winterreifen. 2014 führte der ADAC gemeinsam mit der Stiftung Warentest einen Test mit 28 Winterreifen und vier Ganzjahresreifen durch. Das Ergebnis: Von den Winterreifen schnitten acht mit „Gut“ ab. Bei den Ganzjahresreifen gab es je zwei Mal „Ausreichend“ und zwei Mal „Mangelhaft“.

Worauf sollte man bei Montage und Lagerung der Reifen achten?

Wenn die Zeit zum Wechsel gekommen ist, sollten Sie auf jeden Fall die Reifen einer Sichtkontrolle unterziehen, um zu vermeiden, dass beschädigte Reifen aufgezogen werden. Insbesondere sollten Sie die Profiltiefe kontrollieren.
 
Bei der Lagerung der Winter- bzw. Sommerreifen sollten Sie darauf achten, dass die Position des Reifens - so wie er am Fahrzeug montiert war - mit Kreide gekennzeichnet ist. Reifenmarkier-Sets sind auch empfehlenswert, sie werden an die Ventilklappen des Reifens angebracht.

Die Reifen sollten vor der Einlagerung von Schmutz- und Splitt Resten im Profil gereinigt werden. Der Lagerraum sollte kühl. trocken und dunkel sein. Reifen auf Felge lagern sie am besten auf einem speziellen Felgenbaum, Reifen ohne Felge sollten senkrecht auf dem Boden stehen und von Zeit zu Zeit gedreht werden, damit sie sich nicht "plattstehen".
 

Kontakt

Regina Langlott

Projektleitung Sicherheitstraining, Aus- und Fortbildungsbeauftragte

Tel.: 0511-35 77 26 83

Fax: 0511-35 77 26 82

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mit Ihrem Besuch auf www.landesverkehrswacht.de stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.