Telefonieren am Steuer

Telefonieren mit dem Handy ist gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Fahrt verboten.

Von Handynutzung während der Fahrt kann generell ausgegangen werden, wenn Sie das Mobiltelefon in der Hand halten und aktiv nutzen (Telefonieren, Nachrichten tippen usw.). Das Verbot erstreckt sich auf alle mobilen Geräte wie Tablets, E-Books, Navigationsgeräte zum Tippen oder Videobrillen. Auf die Gefahr der Ablenkung durch mobile Geräte macht die Verkehrswacht seit 2014 im Rahmen der Kampagne "Tippen tötet" aufmerksam.

Folgende Bestimmungen gelten für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer:

  • Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer/ die Fahrerin angerufen wird.
  • Bei stehenden Fahrzeugen darf das Handy erst verwendet werden, wenn der Motor abgestellt worden ist. Deshalb ist auch das Telefonieren vor roten Ampeln oder bei „Stop and go“ auf der Autobahn nicht zulässig. Im Stau darf erst zum Mobiltelefon gegriffen werden, wenn das Fahrzeug für längere Zeit steht und der Motor abgestellt worden ist.

Bußgelder

Das Hantieren mit mobilen Geräten am Steuer kann teuer werden, es stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Seit Oktober 2017 müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Bei schweren Verstößen kann es auch zu Geldbußen von bis zu 200 Euro, 2 Punkten sowie einem Fahrverbot kommen. Bei Wiederholungstätern geht man von einer groben Pflichtverletzung aus, das kann ein sattes Bußgeld und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nachsich ziehen. Übrigens gilt das Handyverbot für alle Fahrer, auch für Radfahrer, diese müssen mit 55 EUR Bußgeld rechnen.

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