Der Kfz-Verbandskasten

Das Haltbarkeitsdatum des Verbandskasten sollte regelmäßig überprüft werden. Unter anderem geschieht dies bei der HU.

Ab dem 01. Februar 2022 gilt die neue Norm für Verbandskästen (DIN 13164). Nach dieser gehören zwei Gesichtsmasken (Typ I, DIN EN 14683, einfache blau-weiße Gesichtsmaske) in den Verbandskasten, dafür entfällt eines der bisher vorgeschriebenen Dreieckstücher sowie ein Verbandstuch.

Seit dem 1. Februar 2023 müssen in Deutschland neu gekaufte Verbandskästen im Auto zwei medizinische Masken enthalten. Es ist jedoch keine Pflicht, ältere Verbandskästen auszutauschen oder nachzurüsten.

Das Verfallsdatum des Verbandskastens sollte nicht überschritten werden. Bei den Hauptuntersuchungen wird dieses geprüft. Ist das Verfallsdatum abgelaufen, steht das im Prüfbericht. Ein abgelaufenes Verfallsdatum stellt einen geringen Mangel dar. Fehlt der Verbandskasten dagegen ganz, kann das bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld zur Folge haben.

Krafträder, Zweiräder und Zug- und Arbeitsmaschinen des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sind von der Verbandskastenpflicht ausgenommen. Omnibusse, mit mehr als 22 Sitzplätzen, müssen sogar zwei Verbandkästen mitführen.

Aktuelle Änderungen zum Inhalt des Verbandskastens finden Sie hier (Deutsches Normungsinstitut, DIN).

Stand: August 2025
 

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