Radfahrausbildung

Nach dem Beschluss der Kultusminister müssen Grundschüler in der 3. und 4. Klasse an einer Radfahrausbildung teilnehmen, die ihren festen Platz im Verkehrsunterricht einnimmt.

Nach dem Beschluss der Kultusminister müssen Grundschüler in der 3. und 4. Klasse an einer Radfahrausbildung teilnehmen, die ihren festen Platz im Verkehrsunterricht einnimmt.

Das Konzept der Ausbildung ist zweigeteilt, in der 3. Klasse werden zunächst Grundlagen vermittelt: Fahrradtechnik, allgemeine Verkehrsregeln, Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verhalten auf den unterschiedlichen Teilen der Straße und besondere Verkehrsregeln sind Themenkomplexe, die kindgerecht vermittelt werden.

In der 4. Klasse geht es dann auf's Rad und das theoretisch Erlernte wird in die Praxis übertragen. Nach motorischen Übungen mit dem Rad geht es in die Verkehrswirklichkeit – hier findet oft die Radfahrprüfung als Abschluss statt. Ausgestattet mit Plakette und Führerschein kann es ab jetzt auch alleine mit dem Fahrrad zur Schule gehen.

Wenn Sie weitere Fragen rund um dieses Thema haben sollten, dann wenden Sie sich an uns.

Hinweis für Lehrkräfte: Materialien zur Radfahrausbildung erhalten Sie bei ihrer Ortsverkehrswacht oder gegen Kostenerstattung beim Verkehrswacht Medien und Service-Center.

Kontakt

Dipl.-Päd. Susanne Osing

Mobilitätserziehung im Elementar- und Primarbereich

Tel.: 0511-35 77 26 81

Fax: 0511-35 77 26 82

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