Ratgeber

Wer in der Alpenrepublik Österreich rast, kann sein Auto verlieren.

In der Alpenrepublik Österreich treten ab 01. März 2024 strengere Strafen für Raser in Kraft. Das bedeutet das bei massiven Tempoverstößen das Raser-Auto beschlagnahmt wird. Das gilt auch für deutsche Autofahrer. Die Wegnahme des Autos droht also bei extremer Raserei: wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.

Bei höheren Tempoverstößen droht ein dauerhafter Entzug des Fahrzeuges. Ausgenommen, es gehört nicht dem Fahrer, dann ist nur eine vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Fahrradfahren: Immer mit Helm

Über 70 Prozent der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben 2019 keinen Schutzhelm getragen.

Die Helmtragequote bei Radfahrenden ist über alle Altersklassen hinweg seit der Vorjahreserhebung auf fast 30 Prozent gestiegen und erreicht damit ihren bisherigen Höchststand.

Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht. Dennoch ist es dringend zu empfehlen, freiwillig einen Helm zu tragen. Er vermeidet zwar keine Unfälle, mildert aber in vielen Fällen die Folgen. Rund 40 Prozent der bei Unfällen verletzten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen. Mehr als 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen beim Radfahren ließen sich durch das Tragen eines Helms vermeiden.

In der öffentlichen Diskussion wird die Forderung auch immer wieder erhoben, z.B. von Unfallchirurgen, die täglich mit den Folgen von Fahren ohne Helm konfrontiert werden.

Autobatterien richtig laden

Streikt die Autobatterie, dann ist sie meist nicht kaputt!
Normalerweise wird die Autobatterie beim fahren mit Energie versorgt, diese Aufgabe obliegt der Lichtmaschine. Wenn ein Auto nur selten bewegt wird oder nur kurze Strecken fährt hängt die Batterie oftmals durch. Mit der Zeit entlädt sich aber auch die Batterie von selbst. Im Winter geht das noch schneller als im Sommer.

Hier Tipps für das aufladen einer Autobatterie mittel Ladegerät:

  1. Stellen Sie den Motor ab und schalten Sie alle Stromverbraucher (unter anderem Radio, Klimaanlage, Licht) aus.
  2. Sorgen Sie für möglichst gute Belüftung und vermeiden Sie jedes Feuer (etwa durch Rauchen). Grund: Unter Umständen kann sich Knallgas bilden, das hoch entzündlich ist.
  3. Die Batterie hat zwei Pole: den Plus-Pol (gekennzeichnet durch ein Plus-Zeichen, rot eingefärbt) und den Minus-Pol (Minus-Zeichen, blau oder schwarz). Entfernen Sie die Gummiabdeckungen.
  4. Dann schließen Sie das Ladegerät an. Die rote eingefärbte Klemme kommt an den Plus-Pol. Das Gerät ist dabei noch ausgeschaltet.
  5. Wichtig: Wenn die Batterie beim Laden im Auto bleibt, schließen Sie die schwarze Klemme nicht am Minus-Pol an. Sonst könnte ein Impuls die Elektronik des Autos in Mitleidenschaft ziehen. Wählen Sie stattdessen einen robusten Massepunkt des Autos, etwa am Motorblock. An einigen Motoren befinden sich dafür spezielle Ösen. Wer die Batterie aus dem Auto ausgebaut hat, schließt die schwarze Minus-Klemme am Minus-Pol an. Beim Ausbau klemmen Sie erst den Minus-Pol ab, dann den Plus-Pol.
  6. Schalten Sie nun das Ladegerät ein. Wenn es sich für verschiedene Batterietypen eignet, wird vorher der entsprechende Typ eingestellt. Moderne Geräte erledigen das selbständig. Bis die Batterie wieder voll geladen ist, vergehen einige Stunden. Behalten Sie das Auto währenddessen im Auge. Wenn Sie eine Auffälligkeit feststellen (etwa eine starke Wärmeentwicklung), ist es ein Fall für die Werkstatt.
  7. Moderne Ladegeräte beenden den Ladevorgang automatisch, wenn die Batterie wieder voll ist. Schalten Sie dann das Gerät aus und trennen es vom Netz. Danach klemmen Sie das Ladekabel ab. Zuerst lösen Sie die schwarze Klemme, dann die rote Klemme. Dann bringen Sie die Gummiabdeckungen wieder an.
  8. Die Bedienungsanleitung für das Ladegerät sollte vor Inbetriebnahme gelesen werden.

Ist ein Kfz-Motor mit leerer Batterie dank Starthilfe angesprungen, sollte das Auto rund eine halbe Stunde gefahren werden. Somit ist sichergestellt, dass die Lichtmaschine die schlappe Autobatterie ausreichend aufgeladen hat.

Wenn die Autobatterie altersschwach ist und das aufladen mittels Ladegerät nicht zum Erfolg führt dann muss die defekte Batterie durch einen neue Autobatterie ersetz werden.

Moderne und wartungsfreie Batterien

Eine neuwertige Autobatterie wird besser nicht mit einem alten Ladegerät aufgeladen. Mit modernen Stromspendern kommt eine Jahrzehnte alte Autobatterie schlecht zurecht. Das liegt daran, dass ein technisch veraltetes Ladegerät möglichst viel Strom in die Batterie speist. Ist diese voll, wird die überschüssige Energie in Wärme umgesetzt. Diese wiederum ist schlecht für die Batterie und verkürzt deren Lebensdauer. Moderne Batterielader schalten bei 100 Prozent Ladezustand deshalb automatisch auf Erhaltung um. Früher musste man Autobatterien in regelmäßigen Abständen mit destilliertem Wasser nachfüllen. Doch bei den Akkus, die heute fast ausschließlich zum Einsatz kommen, verdampft so gut wie keine Flüssigkeit mehr. Sie sind also wartungsfrei. Dennoch brauchen sie etwas Zuwendung: Insbesondere Kurzstreckenfahrten bei Kälte bedeuten Stress für die Batterien. Deshalb empfiehlt es sich, dann auf den Betrieb unnötiger elektrische Verbraucher zu verzichten. So bekommt die Batterie während  der Fahrt mehr Ladestrom. Die komplette Entladung bedeutet in der Regel das Aus für die wartungsfreie Batterie. Die Gefahr einer Tiefentladung und damit eines irreversiblen Schadens droht, wenn zum Bespiel beim Parken über Nacht das Licht eingeschaltet bleibt. Wird ein Fahrzeug längere Zeit nicht genutzt, ist es ratsam, die Batterie mit einem Erhaltungsladegerät frisch zu halten. Grundsätzlich sollten wartungsfreie Batterien nur mit einem speziellen Ladegerät aufgeladen werden, das verschiedene Ladephasen beherrscht. Schnellladegräte für nicht wartungsfreie Batterien sind tabu.

Eine neuwertige Autobatterie wird besser nicht mit einem alten Ladegerät aufgeladen. Mit modernen Stromspendern kommt ein Jahrzehnte altes Ladegerät schlecht zurecht. Das liegt daran , dass ein technisch veraltetes Ladegerät einfach möglichst viel Strom in die Batterie speist. Ist diese voll, wird die überflüssige Energie in Wärme umgesetzt. Diese ist schlecht für die Batterie und verkürzt  deren Lebensdauer. Moderne Batterilader schalten bei 100 Prozent Ladezustand automatisch ab.

Wie viel Sprit ist bei Reserve noch im Tank

Fährt ein Auto auf Reserve, ist unklar, wie viele Liter Kraftstoff noch im Tank sind und wie viele Kilometer damit noch möglich sind.  Das hängt vom Automobil und dem Fahrverhalten ab. Die Hersteller äußern sich dazu in der Bedienungsanleitung. Der TÜV nennt aber eine grobe Faustregel: auf Reserve sind noch 5 Liter im Tank und rund rund fünfzig Kilometer Fahrstrecke möglich. Autofahrer sollten diesen Spielraum aber nicht ausreizen. Je nach Fahrzeugmodell gibt es unterschiedliche Kraftstoffanzeigen. Ältere Autos haben eine klassische „Tankuhr“ mit analogem Zeiger. Digitale Anzeigen in modernen Autos zeigen die Restkilometer an, die das Auto noch fahren kann. Beide Systeme verlassen sich meist auf eine Messung durch einen Schwimmkörper im Tank. Dessen exakter Inhalt sei aber nur schwer zu ermitteln, so der TÜV.

Warnwestenpflicht auch in Deutschland

Ab 01. Juli 2014 besteht auch in Deutschland (wie in vielen Ländern Europas) Warnwestenpflicht. In allen Fahrzeugen, ausgenommen Motorräder und Roller, muss eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit an Bord sein. Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO  20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen. Bei Pannen oder Unfällen wird durch die leuchtende Warnweste die eigene Sicherheit erhöht . Aus diesem Grund wird empfohlen für jeden Sitzplatz im Fahrzeug eine Warnweste zu mitzuführen. Wer eine reflektierende Warnweste  trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen. Wer auf Autobahnen oder Landstraßen eine Panne hat sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeuges die Warnweste anlagen. Ein denkbar ungünstiger Ort für die Aufbewahrung der Warnweste ist der Kofferraum. Die reflektierende Warnweste sollte entweder unter dem Fahrersitz in der Ablagefläche der Türen oder im Handschuhfach verstaut werden.  Die Warnwesten  sollten schon jetzt angeschafft werden, denn sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr überlebenswichtig.

Faustregeln für Bremsweg

Wenn sich ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bewegt beträgt der „normale“ Bremsweg auf trockener Fahrbahn 100 Meter.

Bremsweg- Faustregel:

  • Trockene Fahrbahn: (Geschwindigkeit : 10 *Geschwindigkeit :10 ).
  • Nasse Fahrbahn: Bremsweg bei trockener Fahrbahn + Bremsweg trockene Fahrbahn:Schneefahrbahn: 2*Bremsweg bei trockener Fahrbahn.

Der tatsächliche Bremsweg hängt von der aktuellen Witterung, dem Zustand der Straße, den Reifen und den Bremsen, dem Straßenbelag, der Reifenart und der Bremsstärke ab.

Blaulicht, Martinshorn und Sonderrechte

Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben im Einsatz freie Fahrt und sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit, so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Für diese Sonderrechte genügt allerdings nicht Blaulicht allein, zusätzlich müssen die Einsatzfahrzeuge mit zusätzlichen Signalen (Martinshorn) unterwegs sein. Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn wissen Verkehrsteilnehmer oft nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen und reagieren falsch oder gar nicht.

Das Wegerecht entbindet die Fahrer der Einsatzfahrzeuge aber nicht von ihren Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr. Die Sonderrechte gelten gemäß § 35 StVO nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Gewisse Sonderrechte haben auch Müllfahrzeuge oder Straßenwartungsunternehmen.

Um ihre notwendigen Dienste verrichten zu können, dürfen auch sie sich auf § 35 StVO berufen. Die Fahrzeuge dieser Einrichtungen müssen durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sein und dürfen „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert“. Der übrige Verkehr hat auf die Fahrzeuge und die dazugehörigen Personen Rücksicht zu nehmen.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gelten die Sonderrechte für Post oder private Paketzustelldienste nicht. Lediglich Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dürfen fahren und parken, wann und wo sie es für richtig halten. Wer lediglich Pakete zustellt oder Briefkästen leert und sich dabei verkehrswidrig verhält, kann sich nicht auf Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung berufen. Ausnahmen gelten aber zum Beispiel für das Befahren von Fußgängerzonen.

Volle Haftung bei unachtsamer Autotüröffnung

Gut jeder zweite Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Auto, der mit dem Parken im Zusammenhang steht, ist ein "Dooring"-Vorfall.
Das bedeutet, wenn ein Autofahrer oder der Beifahrer beim Parken zur Straße hin die Autotür öffnet und ein Radfahrer mit der Tür kollidiert stürzt dieser zu Boden und bleibt meist schwerverletzt auf der Fahrbahn liegen. Den Autofahrer oder den Beifahrer trifft dann ein „erhebliches Verschulden“ (Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az: 13 8 172/14).

 

Gefährliche Ablenkung im Auto

Kleine Ablenkungen können fatale Folgen haben. Schon der Griff des Autofahrers zum Handy, zum Smartphone oder ein kurzer Blick auf die gerade eingetroffene SM; kann zu schweren Unfällen führen. Aber auch die Sendersuche am Radio, das Wechseln der CD oder die Zieleingabe am Navi sind keine Aufgaben, die man während der Fahrt erledigen sollte. Was viele Autofahrer nicht bedenke: Schon  ein kurzer Augenblick, in dem die Konzentration nachlässt, kann zu viel sein.

Wer beispielsweise mit 50 km/h unterwegs ist, legt in nur zwei Sekunden knapp 30 Meter zurück. Bei Tempo 130 km/h sind es in dieser Zeitspanne bereits 75 Meter.
Eine Grundregel im Straßenverkehr: die Augen des Fahrers sollten jederzeit  nach vorne gerichtet sein und  beide  Hände  gehören ans  Lenkrad.

Bei Staubildung - Rettungsgasse

Die Verkehrssicherheitskampagne „Rettungsgasse“ wurde im Juni 2019 in Garbsen an der A 2 vorgestellt. Beteiligt waren das Niedersächsische Innenministerium mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V., der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, die Johanniter Unfall-Hilfe e.V. sowie die Polizei Niedersachsen.

Viele Autofahrer wissen es nicht: Stockt der Verkehr auf der Autobahn, muss SOFORT eine Rettungsgasse gebildet werden. Aber Leider kennen viele Autofahrer diese wichtige Verkehrsregel nicht, oder ignorieren dies einfach. Es gilt also bei einem Stau: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich weit links ein, alle anderen fahren nach rechts. Der Seiten- oder Standstreifen sollte nach Möglichkeit freibleiben.

Was viele nicht wissen! Bereits ab dem Moment, von dem an sich ein Stau bildet, muss jeder Autofahrer für eine Rettungsgasse sorgen.
Wer erst anfängt, an den Fahrbahnrand zu fahren, wenn er das Blaulicht im Rückspiegel sieht, ist bereits zu spät dran, und handelt fahrlässig und gefährdet dadurch Menschenleben.

Je schlechter also die Rettungsgasse funktioniert, desto mehr wertvolle Zeit vergeht, um an die Unfallstelle zukommen. Und umso länger dauert der Stau an.

So haben es alle Betroffenen selbst in der Hand, dass es auf ihrer Fahrbahn bald wieder zügig voran gehen kann.

Hier ein Video: "Rettungsgasse bei Staubildung"

Häufiger Fehler:

Oft fahren die Fahrzeuge nur kurzfristig an den Fahrbahnrand, um dann gleich wieder zurückzulenken, wenn das erste Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist. Dabei müssen jedoch in der Regel mindestens zwei Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse zu einer Unfallstelle benutzen. Die Rettungsgasse muss daher solange aufrechterhalten werden, bis der Verkehr von vorne wieder zu fließen beginnt.
Viele Fahrer sind überfordert. Dabei ist die Bildung einer Rettungsgasse einfach:

Immer von der linken Spur aus muss eine Gasse für die Rettungs- und Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden. Auf der linken Spur fährt man links ran – auf den rechten Spuren fährt man nach rechts.
Viele Autofahrer denken fälschlicherweise, dass der Standstreifen für die Rettungsfahrzeuge reserviert sei. Doch er ist ungeeignet für die Einsatzfahrzeuge, da er nicht immer durchgängig ausgebaut ist und zudem noch durch liegen gebliebene Fahrzeuge blockiert werden kann.

Verhalten an einer Ampel:
Vor einer roten Ampel weichen Sie nach rechts aus und überfahren Sie erforderlichenfalls die Haltelinie.
Halten sie an einer grünen Ampel an bzw. fahren Sie zur Seite.

Ab 01. Januar 2020 traten Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) u.a. in Bezug auf das Bilden von einer Rettungsgasse in Kraft.

Wer sich nicht daran hält bei einem Stau den Rettungskräften und der Polizei Platz zu machen, kassiert neben zwei Punkten in Flensburg ein Bußgeld in Höhe von 200,00 Euro sowie einen Monat Fahrverbot. Insbesondere diejenigen, die eine Rettungsgasse für sich nutzen und durchfahren, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 240,00 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatlichen Fahrverbot rechnen.

So haben es alle Betroffenen selbst in der Hand, dass es auf ihrer Fahrbahn bald wieder zügig voran gehen kann.

hier noch ein video: "Rettungsgasse richtig bilden - Kurzinfo"

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