Start in die Fahrradsaison

Tipps für einen guten Start in die Fahrradsaison

Fahrradfahren ist der Lieblingssport vieler Deutschen, es hält gesund und munter. Vermeidet der Radfahrer auch noch Haltungsfehler, beugt er zudem Deutschlands Volkskrankheit Nummer eins vor: den Rückenschmerzen. Mit dem Tritt in die Pedale regt er auch seinen Stoffwechsel an und schont die Gelenke.

Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel, das ganz nebenbei auch noch fit macht bzw. hält, lange erhalten bleibt, sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken. Daher empfiehlt die Verkehrswacht Stadt Oldenburg jedem Radfahrer, vor Antritt der Fahrt erst einmal die Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind folgende Ausstattungsteile:

  • 2 voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad,
  • weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn,
  • rote Schlussleuchte mit Rückstrahler mit integrierter Standlichtfunktion hinten, Dynamo,
  • rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren,
  • vier Speichenreflektoren – so genannte Katzenaugen – oder retroreflektierende weiße Streifen an den Rädern

und – nicht zu vergessen –

  • eine helltönende Klingel.

Während die Standlichtfunktion für das Rücklicht bei neuen Rädern vorgeschrieben ist, ist es für vorne leider noch nicht Standard, jedoch ist es für die Verbesserung der Sicherheit dringend zu empfehlen.

Voraussetzung für sicheres Radfahren ist es auch, dass das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist: Sitzt man auf dem Sattel, sollte man mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können.

Fahrradhelme können die Sicherheit erhöhen und sind – wenn es denn dann doch zum Sturz kommen sollte – oft lebensrettend. Denn fast 70% der Radfahrer erleiden bei Unfällen Kopfverletzungen. Das sollte jeden davon überzeugen, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Beim Kauf sollte nicht die Optik entscheiden. Wichtig ist, dass der Helm ein Prüfzeichen trägt. Zudem sollte er nicht mehr als 500 Gramm wiegen, bequem sein und nicht wackeln oder rutschen. Achten Sie auch darauf, dass er ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet ist.

Das Tragen eines Helmes erhöht die Sicherheit beim Rad fahren. Bei einem Unfall oder Sturz schützt er vor Kopfverletzungen und einer Schädigung des Gehirns. Besonders für Kinder, die noch nicht so harte Schädelknochen besitzen wie Erwachsene, kann ein Helm überlebenswichtig sein. Den optimalen Schutz bietet allerdings nur eine richtig auf dem Kopf sitzende und passende Hartschale. Eine Beratung in einem Fachgeschäft ist daher empfehlenswert.

Auch kleine Kinder, die noch nicht selbst in die Pedale treten, sollten einen Helm tragen. Zudem ist der Nachwuchs am besten in einem klassischen Kindersitz mitzunehmen. Beim Transport im Fahrradanhänger wirken verstärkt physikalische Kräfte, die die Kleinen zwar meist nicht direkt wahrnehmen, aber die Wirbelsäule beeinträchtigen können. Denn je nach Geschwindigkeit und Bodenbeschaffenheit wird die vertikale Beschleunigung und damit die Kraft, die auf die kleinen Passagiere einwirkt, sehr hoch. Bei Fahrten mit einer Geschwindigkeit von zehn km/h über eine Betonstraße beträgt die Belastung das 2,9-fache des eigenen Körpergewichtes des Kindes. Bei Fahrten über Kopfsteinpflaster können die Kräfte sogar auf das 10,6-fache des eigenen Körpergewichtes ansteigen.

Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die Zweiradfahrer Mitverursacher. Das belegt, dass so mancher Radfahrer allzu nachlässig mit der Straßenverkehrsordnung umgeht – und damit seine Gesundheit und den Führerschein riskiert.

Die wichtigsten Ge- und Verbote für Radfahrer im Überblick:

Fahrradwege: Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot.

Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Radweg fahren.

Beleuchtung: In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.

Telefonieren: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.

Ampel: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.

Geschwindigkeit: Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5-7 km/h halten sollten.

Alkohol am Lenker: Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

Neben den gesundheitlichen Vorteilen macht sich die Fahrt mit dem Fahrrad auch im Portemonnaie bemerkbar. Der Drahtesel benötigt, in Zeiten steigender Benzinkosten, keinen einzigen Liter Sprit.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mit Ihrem Besuch auf www.landesverkehrswacht.de stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.