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Neuberechnung der KFZ-Steuer für Nutzfahrzeuge!

Neuberechnung der Kfz – Steuer für Neufahrzeuge

Ab dem 1.7.2009 ist die bisherige, nur am Hubraum orientierte Kfz - Steuer für neu zugelassene Autos Geschichte!   Die neue Kfz- Steuer errechnet sich nunmehr aus einem Grund – oder Sockelbetrag, bei dem pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Benziner sowie 9,50 Euro für Dieselfahrzeuge fällig werden.   Darüber hinaus werden künftig auch die Schadstoffemissionen in die Berechnung der Steuer einfließen.

Jenseits eines festgelegten Grenzwertes müssen pro überschüssiges Gramm CO2 je Kilometer weitere 2 Euro veranschlagt werden.

Schwellenwerte:

  • 2010 und 2011 – 120 Gramm CO2
  • 2012 und 2013 - 110 Gramm CO2
  • 2014 95 Gramm CO2

Beispiel:

PKW Benziner mit 2000 cm² Hubraum – Grundbetrag 40 € Schadstoffemission 150g CO2 pro KM – 30 x 2 € 60 € Gesamtsteuer 100 €. Bei Dieselfahrzeugen gibt es inzwischen die Euronorm 6. Ab 1.1.2011 gibt es für Neuzulassungen dieser Fahrzeuge einen Steuererlass von 150 €! Es empfehlt sich daher, bei der Anschaffung eines Neufahrzeugs auf diese Werte zu achten!

Was ist neu in 2011!

Die wichtigsten Änderungenfür Autofahrer!

Das Modell „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahren wird zum Dauerrecht.

Seit dem Jahreswechsel wird unter der Bezeichnung E10 Ottokraftstoff mit einem erhöhten Ethanolanteil von maximal 10 % an den Tankstellen angeboten. Mit diesem Sprit können nur dafür freigegebene Automodelle betrieben werden. Ob der einzelne Fahrzeugtyp für den neuen Kraftstoff geeignet ist, erfahren Autofahrer ausschließlich bei den Herstellern oder im Internet bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de/E10.

Trend zu Tagfahrleuchten: Ab 07.02.2011 erhalten neue PKW – Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typengenehmigung mehr.

Ab 24.02.2011 ist ein Bremsassistenzsystem für die Erstzulassung neuer Pkw Pflicht. Neu entwickelte PKW – Modelle und leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab 01.11.2011 nur noch dann eine Typengenehmigung, wenn sie mit einem elektronischen Fahrdynamik- Regelsystem ausgestattet sind.

Für Mitte 2011 ist die Einführung des Wechselkennzeichens geplant, mit dem mehrere PKW auf ein Kennzeichen angemeldet werden können.

Nicht bezahlte Bußgelder ab 70 € aus anderen EU–Staaten werden auch in Deutschland vollstreckt.

Alte, noch nicht EU – weite Behinderten -Parkausweise werden ungültig und müssen umgetauscht werden.

Die Motorradkennzeichen sollen kleiner werden.

Die zunächst bis Ende 2010 befristete Tempo – 100 – Zulassung für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird zum Dauerrecht.

Tipps für Autofahrer

Ein paar Ratschläge für Autofahrer:

  • Bitte darauf achten, dass die Reifen in gutem Zustand sind. Mit abgefahrenen Reifen fährt es sich so gut als wenn man  auf einer Bananenschale läuft! Profilverlust? Das wäre wohl das Letzte!
  • Von Zeit zu Zeit die Bremsen ausprobieren. Aber nicht auf Einer befahrenen Straße und erst recht nicht in einer Baum-Allee. Es ist im Auto wie im Leben: Wer sich nicht bremsen kann, schliddert leicht in eine Katastrophe!
  • Überhöhte Geschwindigkeit? – Das ist meist der Hauptgrund für einen Unfall. Also: Zügig fahren, aber nicht tief fliegen. Das ist absolut out und auch umweltschädlich.
  • Unfallgefahr Nummer 2 = Alkohol. Bevor man mühsam den Alkoholabbau (1 Promille/Stunde) berechnet, lieber gleich bei der Cola bleiben. 1 Glas Sekt erbringt bei einer Frau = 1,1 Promille und beim Mann ca. 0,8 Promille! (Bei einem Körpergewicht von 60 kg).
  • Reserverad immer mitnehmen. Man braucht es meistens, wenn man es nicht dabei hat!
  • Nicht auf den Bürgersteigen parken. Denken Sie bitte an Menschen im Rollstuhl oder Mütter mit Kinderwagen.

Führerschein auf Lebenszeit - Ein Auslaufmodell!

Ab 2013 muss der Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden. Ein entsprechender EU – Beschluss wird nun nach zu erwartender Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umgesetzt. Ähnlich wie der Personalausweis, der alle 10 Jahre neu beantragt werden muss,wird auch der EU – weit einheitliche Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeit haben. Für de Neuantrag nach 15 Jahren ist aber nach dem heutigen Stand weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Die Regelung gilt nur für Führerscheine, die ab 2013 neu ausgegeben werden. Ältere Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Für LKW – und Busfahrer gibt es schon seit 1998 gesonderte Regelungen. In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch die neue europäische Fahrerlaubnis ersetzt werden sollen. Man verspricht sicvh eine höhere Fälschungssicherheit. Auch ist gewährleistet, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto in seiner Fahrerlaubnis hat.

Unfall auf dem Parkplatz!

Gerade auf dem Parkplatz ist ein kleiner Unfall schnell passiert. Dabei gelten zwar grundsätzlich die Regeln der StVO, aber es gibt viele Einschränkungen.

Das oberste Gebot ist laut der einhelligen Rechtssprechung die gegenseitige Rücksichtnahme, Gerade die Regeln "Rechts vor Links" und "Vorfahrt für den fließenden Verkehr" gelten nicht oder nur eingeschränkt. Wer also ein Fahrzeug rammt, das gerade die Parklücke verlässt, kann durchaus eine Mitschuld oder sogar die alleinige Schuld tragen, wenn die eigene Geschwindigkeit zu hoch war. Eine Mitschuld ergibt sich aus mangelnder Sorgfalt. Aber auch das zu schnelle Verlassen der Parkbucht kann zur Schuld führen. Denn grundsätzlich gilt auf Parkplätzen: Schrittgeschwindigkeit bei ständiger Bremsbereitschaft. Es gilt auch die Regel, wer rückwärts fährt, hat die besondere Sorgfaltsplicht. Dies ist wohl die wichtigste Regel auf dem Parkplatz und beim Rangieren.

Genaue Angaben zum Anteil an der Schuld kann nicht festgelegt werden. Es entscheidet immer der Richter nach Prüfung des einzelnen Vorfalles. Grundsätzlich geben die Richter dem von links kommenden oder links abbiegenden Fahrer einen höheren Anteil an der Schuld, besonders wenn es sich um ein Ereigniss im fließenden Verkehr geht. Wichtig ist immer, den Hergang möglichst genau festzuhalten, Zeugen benennen zu können und Beweismittel zu haben (Fotos).

Unter besonderen Umständen kann sogar ein stehendes Auto eine Mitschuld an einem Unfall bedeuten. Parkt ein Fahrer eine Einfahrt zu oder beengt diese, kann er für Schäden mitverantwortlich sein. In einem besonderen Fall hatte ein Fahrer eine Einfahrt widerrechtlich beparkt und so verengt, das ein herausfahrendes Fahrzeug an einer Mauer entlangschrammte. Der Falschparker wurde mit 25 % an der Schuld beteiligt. Aus all diesen Gründen wird geraten, wirklich sorgfältig und umsichtig auf Parkplätzen zu agieren. Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer sollte grundsätzlich vorrang haben. Auch sollte die Unübersichtlichkeit des Parkplatzes bedacht werden.

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