BKF-Weiterbildung

Wer unterliegt dem BKrFQG?

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder D, DE, D1 zu gewerblichen Zwecken einsetzen wollen, müssen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der Ziffer 95 in den Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Für den gewerblichen Güterverkehr ist die Frist für die ersten fünf Jahre am 10. September 2014 ausgelaufen. Spätestens bis zu diesem Tag muss die Ziffer 95 in den Führerschein eingetragen worden sein. Für den Personenverkehr hat die zweite Runde bereits am 10. September 2013 begonnen.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Fahrten zu privaten Zwecken (z. B. private Umzüge, ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen – in der Freizeit und unentgeltlich im Rahmen der Mitarbeit im Verein etc.)fallen nicht in den Geltungsbereich des BKrFQG. Sobald eine Absicht zur Erzielung eines Gewinnes vorliegt – die Absicht alleine reicht! – entfällt der private Zweck.
  • Fahrlehrer, die Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE im Rahmen von Ausbildungsfahrten lenken.
  • Fahrer(innen) selbstfahrender Arbeitsmaschinen (ein Fahrzeug gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung, das nach seiner Bauart und der besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet ist).
  • Fahrer eines Abschlepp- oder Bergungsfahrzeugs – aber nur, wenn das ausführende Unternehmen im KFZ-Reparaturbereich tätig ist und die Durchführung von Abschlepp- und Bergungsfahrten einen Nebenzweck darstellt! Die Hauptbeschäftigung des (in den Reparaturvorgang einbezogenen) Fahrers darf ferner nicht im Führen von KFZ bestehen! Hol- und Bringdienste von Werkstätten

Vermeiden Sie Personalengpässe und Schulungstaus!

Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Fortbildungen gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich, also am besten sofort.

Als staatlich anerkannte und zertifizierte Aus- und Weiterbildungsinstitution bieten wir, die EUVA auch am Standort Gifhorn speziell für Fahrer und Unternehmer die Möglichkeit, nach Absprache Seminare in Vollzeit eine Woche 7 Stunden in 5 Tagen oder z.B. in 5 Jahren Jährlich einen Tag 7 Stunden (auch Samstags) oder z.B. alle 5 Module in einem Jahr auf 5 Samstage a 7 Stunden verteilt, an.

Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit ihnen die Schulung langfristig und leisten die Terminüberwachung. Flexible Ausbildungszeiten, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne auch bei Ihnen im Betrieb. Warten sie nicht zu lange, bilden sie sich rechtzeitig weiter!

Wo gibt es die Weiterbildung?

Die EUVA (Euregio-Verkehrsakademie), Standort Gifhorn bietet im Hammersteinpark Wesendorf nach Absprache jederzeit BKF-Weiterbildungskurse an.

Informationen und Termine unter:
Euregio Verkehrsakademie GmbH

Ansprechpartner am Standort Gifhorn:
Projektleiter Lutz Dietrich
E-Mail: lutz.dietrich(at)euva.de

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mit Ihrem Besuch auf www.landesverkehrswacht.de stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.