Fahrtraining: Kreis startet Offensive
07. August 2016
Der Landkreis Gifhorn hat das Ziel, die Unfallquote von Fahranfängern zu senken. Er startet jetzt eine Werbeoffensive in Fahrschulen und Schulangebote für das Sicherheitstraining Pkw. Mit Flyer und Plakaten will er auf die Angebote der Kreisverkehrswacht Gifhorn aufmerksam machen, die in Wesendorf im Hammersteinpark speziell auf die Jugendlichen ausgerictete Sicherheitstrainings anbieten. Hier stehen Termine für Einzelteilnehmer zur Verfügung. Es können aber auch jederzeit von Schulen Termine vereinbart werden, die auch im Klassenverband durchgeführt werden.
Informationen hierzu über die Rufnummer 05371-150210 oder 0171-7425153.
Pilotveranstaltung "Fit im Auto"
01. Dezember 2015
Am kommenden Dienstag um 09:00 Uhr startet das Programm "Fit im Auto" in Wesendorf im Hammersteinpark auf dem neuen Verkehrsübungsplatz mit einer Pilot-Veranstaltung. Der Kurs ist voll ausgebucht mit Teilnehmern aus der Seniorenschule der Stadt Gifhorn. Es ist ein speziell für die Senioren ausgerichtetes Programm.
Neue Angebote der Verkehrswacht Gifhorn
20. August 2015
Bald ist es soweit, die Bauphase des neuen Fahrtrainings-Centers der Verkehrswacht im Hammersteinpark Wesendorf geht langsam dem Ende entgegen. Damit wird das Angebot der Verkehrswacht und der EUVA auf diesem Gelände breitere Formen annehmen.
Angeboten werden Trainingsprogramme für:
- Jugendliche und Fahranfänger
- Schüler
- Frauen
- Senioren
- Berufskraftfahrer (Lkw wie Bus)
- Einsatzfahrzeuge (DRK, Feuerwehr, THW etc.)
- Spezialfahrzeuge
- Firmenspezifische Kurse
aber auch:
- Events für Firmen
- Produktschulungen
- Fahrzeugeinweisungen/Unterweisungen nach ArbSchG.
und vieles mehr.
Sobald das Fahrtrainings-Center in Betrieb ist, werden Sie über Newsletter bzw. unsere Website genauestens informiert über alle zur Verfügung stehenden Angebote.
Neu in Gifhorn: "Fit im Auto"
29. April 2015
Auch in Gifhorn wird das neue Programm "Fit im Auto" durchgeführt. Es bietet den Teilnehmern die Möglichkeit ihr Können und ihre Sicherheit zu testen und ihren Wissenstand aufzufrischen, was die gesetzlichen Regelungen betrifft.
Weitere Informationen auf der Seite "Fit im Auto"
BKF-Weiterbildungen
06. Dezember 2014
Es besteht eine hohe Dunkelziffer von Fahrern, die aus Unwissenheit oder Missverständnissen derzeit ohne entsprechende Fahrgenehmigung als Kraftfahrer tätig sind, da sie nicht die erforderliche Schlüsselziffer 95 in Ihrem Führerschein nachweisen können. Vielfach beruft man sich unberechtigterweise auf die "Handwerkerregelung" oder Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten etc. Hier herrscht allgemein sehr viel Verwirrung, aber nur sehr wenige Fahrer fallen unter die Ausnahmeregelung. Sicher ist aber, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das Bußgeld bei der fehlenden "95" beträgt zwischen 2.500 und 5.000 € für den Fahrer und für den Unternehmer, der den Fahrer hat fahren lassen 20.000 - 25.000 €. Es ist jedem Fahrer dringend zu raten, sich genau zu informieren, ob er tatsächlich unter die Ausnahmeregelung fällt, oder nicht!