Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Vorbereitungsveranstaltung für Fahranfänger, Begleitpersonen und alle Interessierten

Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen seinen Jugendlichen ab 17 erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Auto zu fahren. Die ersten Ergebnisse der Universität Gießen zum niedersächsichen Modellversuch wurden im November 2005 präsentiert.

Der Einsatz hat sich gelohnt! Nur durch den Alleingang Niedersachsens haben wir in Deutschland erste Ergebnisse. Danach verursachen die jungen Fahrer später 40 Prozent weniger Unfälle als andere Fahranfänger. Weiteres Ergebnis: Nach Ende des begleiteten Fahrens erhielten die jungen Fahrer 60 Prozent weniger Bußgelder als die untersuchte Vergleichsgruppe.

Der Erfolg übertrifft alle Erwartungen. Niedersachsen hat gezeigt: Begleitetes Fahren bringt Sicherheit, wenn es dann hinterher losgeht.

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 bundesweit gesetzlich verankert.

Alle Fahranfänger sollten vor Aushändigung der Prüfbescheinigung unbedingt und möglichst gemeinsam mit den zugelassenen Begleitpersonen an einer Vorbereitungs-/Informationsveranstaltung teilnehmen.

Hier lernen Sie das Modell und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Hintergünde und Rolle des Fahranfängers sowie des Begleiters. Zudem werden die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des "Begleiteten Fahrens ab 17" detailliert besprochen, damit klar ist, was die Begleitpersonen tun soll und was nicht.

Ihr Ansprechpartner: Reiner Wintjen, Tel.: 0172-5445375, Email: wintjen(at)verkehrswacht-brv-zeven.de

 

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