FAQ: häufige Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17

FAQ: Frequently Asked Questions zum Thema:

Brauche ich ein medizinisch-Psychologisches-Gutachten für den Führerschein ab 17?

  • Nein, sofern keine vorherigen Auffälligkeiten beim Landratsamt aktenkundig wurden

Kann jemand zum Beispiel mit 17 Jahren und 5 Monaten noch mit dem Begleiteten Fahren ab 17 beginnen?

  • Ja

Wie lange muss man dann noch mit Begleitung fahren?

  • bis zum 18. Geburtstag

Wenn ich mit 17 Auto fahren will, wann kann ich das beantragen?

  • Bereits ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag kann die Führerscheinausbildung in einer Fahrschule beginnen.
  • Entsprechende Anträge bekommst du in der Fahrschule.

Welche zusätzliche Gebühren kommen beim Begleiteten Fahren mit 17 auf mich zu?

  • Das zuständige Landratsamt erhebt zusätzliche Gebühren von etwa 49 Euro
  • Theorieprüfung ca. 50 Euro
  • Praktische Prüfung ca.100 Euro
  • evtl. Material

Gilt der Führerschein auch in anderen Bundesländern?

  • Ja, er gilt in gesamt Deutschland

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einen amtlichen Sehtest
  • Ein biometrisches Passbild
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme eines Sofortmaßnahmen- oder Erste-Hilfe-Kurses
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kann ein Bewerber mit 16 Jahren auch die Prüfung für die Doppelklasse B für PKW und A für Kraftrad machen?

  • Nein, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung für die Führerscheinklasse A kann erst 3 Monate, bzw. 1 Monat bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden

Wieviel Theorieunterricht ist nötig, wenn ich bereits mit 17 am Begleiteten Fahren teilnehme und auch noch die Klasse A erwerben möchte?

  • Da eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert wird sind nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff, sowie 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht nötig

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren BF 17 (Klasse B und BE) inkludiert?

  • Klasse M, L und S
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