Begleitetes Fahren ab 17

Das ist BF17

Allen Widerständen zum Trotz: Der zunächst nur in Niedersachsen eingeführte „Führerschein mit 17“ (auch: „Begleitetes Fahren ab 17“) hat sich entgegen einer unter Fachleuten zunächst weit verbreiteten Ablehnung hervorragend bewährt und wurde inzwischen bundesweit, bedingt durch eine Änderung des Fahrerlaubnisrechts, übernommen.

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter.

BF 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.

Begleiter

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburger „Verkehrssünderdatei“) hat.

Außerdem muss der Begleiter die 0,5-Promille-Grenze beachten und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen. Hierfür ist der Fahranfänger selbst verantwortlich.

Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Weitere Informationen finden sie hier:
www.bf17.de/startseite/

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