Die "Verkehrssünderkartei"

Neues Fahreignungsbewertungssystem ab 1. Mai 2014*

Mehr Verkehrssicherheit durch ein klares Regelwerk
Das neue Fahreignungsregister löst zum 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg ab. Es erfasst Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.

Mit der Umstellung werden die Regelungen einfacher und leichter nachvollziehbar. Im Fahreignungsregister werden nur noch abschließend benannte Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Nur noch drei Punktekategorien
Fürdie Einschätzung des Verkehrssicherheitsrisikos reichen drei Kategorien aus: 

  • 1 Punkt
    für schwere Ordnungswidrigkeiten,
  • 2 Punkte
    für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind oder für Straftaten und 
  • 3 Punkte
    für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Feste Tilgungsfristen
Die Regelungen zu den Tilgungsfristen für eingetragene Verstöße werden einfacher:
Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert bleibt.

Tilgungsfrist bei Verstößen, die mit

  • 1 Punkt geahndet werden = 2 1/2 Jahre;
  • 2 Punkten geahndet werden = 5 Jahre;
  • 3 Punkten geahndet werden = 10 Jahre.

Drei Maßnahmenstufen
Nach wie vor sieht das System drei Maßnahmenstufen vor:

1. Stufe:

  • Bis zu 3 Punkten =
    Erfassung im Fahreignungsregister.
  • Bis zu 4 oder 5 Punkten =
    Schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf die möglichen Maßnahmenstufen bei weiterer Erhöhung der Punktzahl.
  • Wichtig:
    Bis hierhin kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.

2. Stufe:

  • Bei 6 oder 7 Punkten =
    Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird.

3. Stufe:

  • Bei 8 oder mehr Punkten =
    Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern zuvor eine Ermahnung oder Verwarnung ausgesprochen wurde.

*) Quelle:
Faltblatt des BMVI, April 2014

Das neue Punktesystem:

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mit Ihrem Besuch auf www.landesverkehrswacht.de stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.