Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Zum 17. Geburtstag im Besitz des Pkw Führerscheins!

Was vor wenigen Jahren noch undenkbar war, ist inzwischen bereits Normalität. Auf Initiative der Landesverkehrswacht Niedersachsen erklärte sich vor Jahren die Niedersächsische Landesregierung dazu bereit, bereits 17-Jährigen nach bestandener Führerscheinprüfung des Führen von Pkw auf Probe zu gestatten.

Wichtig hierbei:
Die Begleitung durch einen älteren, erwachsenen Führerscheininhaber (i.d.R. also einem Elternteil).

Die Absicht:
Reduzierung des bei Fahranfängern besonders hohen Unfallriskos durch Einflussnahme erfahrener Fahrzeugführer.

Dieses Ziel wurde erreicht!  
Bereits nach einem Jahr konnte festgestellt werden, dass in Niedersachsen die Unfälle mit Beteiligung von jungen Fahranfängern deutlich zurück gegangen waren.

Ergebnis:
So wurde schließlich der von anderen Bundesländern, von Bundesregierung und großen Automobilverbänden zunächst abgelehnte bzw. belächelte Probelauf per Gesetz bundesweit allgemein gültiges Recht.

Neben den Fahrschulen in unserer Region haben auch die Verkehrswachten in Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Verkehrsministeriums die Aufgabe übernommen, junge Fahranfänger und deren erwachsene Begleiter über das Projekt zu informieren.

Zudem können die Teilnehmer bei der Verkehrswacht die neben der Fahrausbildung notwendige  90-minütige Schulung über die zu beachtenden Bedingungen kostenlos absolvieren.

Wenn ihr Fragen hierzu habt, nehmt doch einfach online Kontakt zu uns auf! 

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