Das verkehrssichere Fahrrad

Das Fahrrad: Beförderungsmittel oder Sportgerät

Fahrradklingel, Bremse, Licht? Merkt euch: Ohne fährt man nicht!

Ehrlich - wer kümmert sich schon vor Fahrtantritt darum, ob das Fahrrad (oder Mountainbike) schon den gesetzlichen Vorschriften entspricht?

Hauptsache der Antrieb ist o.k., alles andere ist nicht so wichtig.

Und - wer kontrolliert das schon?

Richtig! - Kontrolliert wird selten, manchmal nie.

Also was soll's - fahren wir doch einfach drauf los!

Jetzt mit dem Hinweis zu kommen was es kostet, wenn man aber doch mal kontrolliert wird und sich dabei herausstellt, dass die eine oder andere Ausrüstungsvorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung für Fahrräder nicht beachtet wurde, wird dann wahrscheinlich mit einem Schulterzucken abgetan.

Doch ihr seid alt genug, um euch selbst darüber Gedanken zu machen, was passieren kann, wenn im Notfall plötzlich nur noch eine Bremse (oder vielleicht gar keine) anspricht oder wenn bei Dunkelheit (auf dem morgendlichen Schulweg oder bei späterer Heimkehr von einer Fete) ihr von einem anderen Verkehrsteilnehmer übersehen werdet.

Für alle, die nun nachdenklich werden, hier noch einmal die bestehenden Vorschriften* für ein verkehrssicheres Fahrrad:

*) Ob ihr es glaubt oder nicht, das gilt auch für Mountainbikes, die im öffentl. Straßenverkehr benutzt werden!

Erläuterungen zum Bild:

  1. Rücklicht (rot, empfohlen mit Standlichtfunktion) mit integriertem
  2. Großflächenrückstrahler (rot) u. ggfls.
  3. Rückstrahler (rot), Höhe max. 600 mm vom Boden montiert
  4. je Pedal zwei gelbe Rückstrahler, nach vorn u. hinten wirkend
  5. zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  6. wirkungsvolle, helltönende Klingel
  7. Scheinwerfer (weiß, empfohlen mit Standlichtfunktion)
  8. Rückstrahler (weiß, auch im Scheinwerfer intergriert)
  9. Dynamo (6 Volt, mind. 3 Watt Leistung) od. batterie- bzw. akkugestützte fest montierte Energieversorgung
  10. Reflexstreifen (ringförmig, weiß) oder zwei gelbe Speichenrückstrahler je Rad

Hinweis:
Beleuchtungseinrichtungen können bei ausreichenden Sichtverhältnisse auch demontiert sein, müssen dann aber betriebsbereit mitgeführt werden.

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