Motorrad: Oberbegriff für motorisierte Zweiräder
Liebe Eltern,
diese Seite vermittelt Ihnen einen kleinen Überblick über die heutige Vielfalt der einspurigen Kraftfahrzeuge.
Die Faszination, die hiervon für viele junge Menschen ausgeht, wird möglicherweise auch Ihre Sprößlinge erfasst haben, zumal man diese Fahrzeuge z.T. bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr fahren darf.
Wir wollen auf dieser Seite nach und nach alle wichtigen Infos "Rund um das Motorrad" für Interessierte aufarbeiten.
Nachfolgend schon mal eine Übersicht über die verschiedenen, heute anzutreffenden Motorräder (Kräder):







Ab 15: Alles zum Führen von Kraftfahrzeugen
Informationen zum Erwerb von Führerscheinen
Das Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 15 Jahre.
Von diesem Alter an kann man eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung erwerben und damit das Recht zum Führen von Mofas erhalten. Das sind einspurige, einsitzige Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt und die von einem Verbrennungsmotor mit maximal 50 ccm Hubraum oder einem Elektromotor angetrieben werden.
Was sonst noch geht, können Sie über den nachfolgenden Link zum Thema Führen von Kraftfahrzeugen" (11.0 KB) nachlesen.