Schüler & Lotsen

Unfallfreier Schulweg dank Verkehrswacht

Über 600 freiwillige Helfer an 26 Orten
Mit über 600 Freiwilligen verfügt die Verkehrswacht Aschendorf-Hümmling weiterhin landesweit über die größte Anzahl an Schulweghelfern.

Die vielen aktiven Schüler und Eltern sind an mittlerweile 26 Einsatzstellen tätig. "An durch Schulweghelfern gesicherten Überwegen hat es seit über 50 Jahren noch keinen nennenswerten Unfall gegeben."

Schülerlotse
Ein Schülerlotse hat die Aufgabe, Schülern das sichere Überqueren einer Straße zu ermöglichen.

Am Lotsenpunkt werden die Schüler/innen in kleinen Gruppen über die Fahrbahn geleitet. Hierbei sucht der Verkehrshelfer eine genügend "Große Lücke", wobei er sich auch mittels der Schülerlotsenkelle bemerkbar machen kann, bzw -sollte. Ein direktes Stoppen der anderen Verkehrsteilnehmer ist nicht zulässig, laut StVO dürfen das nur die Behörden z.B. Polizei, Feuerwehr, Zoll usw.

Am 14. Januar 1953 wurde die in den USA geborene Idee eines Schülerlotsendienstes auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Schülerlotsen agieren vorwiegend vor der Schulzeit (ab ca. 7.40 Uhr), an einigen Schulen ist es üblich, dass Schülerlotsen auch nach der Schule ihren Dienst verrichten.

Zur Erkennung der Schülerlotsen dienen normalerweise seit 1975 eine Signalkelle, eine orangefarbene Mütze zusammen mit einer orangefarbenen Weste, welche mit einem Licht reflektierenden Querstreifen versehen ist oder ein auffälliger Mantel, etwa eine signalgelbe Weste (heute noch in Bayern).

Einige Schülerlotsen führen zusätzlich noch ein Schülerlotsenbuch.

Schülerlotse kann werden, wer mindestens 13 Jahre alt ist und nach einer Ausbildung mit Kenntnissen in Verkehrserziehung und Umweltschutz aufwarten kann.

Verkehrshelfer

Auf den Einsatz von Verkehrshelfern, so die amtliche Bezeichnung in Deutschland laut StVO § 42, wird in gebührender Entfernung durch das blaue Verkehrszeichen 356 hingewiesen.

Verkehrshelfer sind außer Schülerlotsen auch Schulweghelfer, Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter. Auch Verkehrskadetten können Schülerlotsdienste übernehmen. Darüber hinaus haben sie jedoch wie die Verkehrspolizei das Recht, den Verkehr zu regeln, also z.B. auch ihn zu stoppen (in Deutschland nur mit ausdrücklicher polizeilicher Erlaubnis im Einzelfall, in der Schweiz immer, sofern eine allgemeine Betriebsbewilligung vorliegt). Der Vorgänger, das Verkehrszeichen "Schülerlotse" mit derselben Ordnungsziffer wurde umbenannt, da es so als Rechtsgrundlage für eine größere Vielfalt von engagierten Helfern im Straßenverkehr dienen kann.

Die Deutsche Verkehrswacht betont, dass es in über 50 Jahren Praxisbetrieb an den von Lotsen gesicherten Übergängen keinen einzigen tödlichen Verkehrsunfall gegeben habe.

Seit einigen Jahren werden auf Stadt- oder Kreis-, auf Landes- und Bundes-Ebene Schülerlotsen-Wettbewerbe veranstaltet, bei denen Schülerlotsen in verschiedenen Disziplinen (z.B.: Reaktions-,Argumentations- und Schätzvermögen) ihr Können unter Beweis stellen.

Interesse?
Weitere Informationen in unserer Geschäftsstelle, der örtlichen Polizei oder in allen Schulen bzw. Gemeindeverwaltungen.

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