Aktuelles

MOBILITÄTSMEILE 2024 AM 4. UND 5. MAI IN DER HILDESHEIMER INNENSTADT

Am 4. und 5. Mai 2024 findet wieder die Mobilitätsmeile in Hildesheim statt. Die Polizei wird dabei gemeinsam mit der Verkehrswacht vertreten sein. Dies ist geplant: 

Auf die Fahrbahn in der Almsstraße vor der Innenstadtwache werden mehrere Piktogramme aufgetragen, die auf seitlichen Abstand beim Überholen hinweisen, beim Abbiegen zur Vorsicht mahnen und an die Rücksichtnahme im Allgemeinen appellieren. Gegenüber werden zwei Streifenwagen mit innovativen Antrieben ausgestellt. Es handelt sich um einen elektrisch betriebenen VW ID 4 und um einen wasserstoffbetriebenen Hyundai Nexo.

In einem Infomobil besteht die Möglichkeit, virtuell Fahrrad zu fahren. Man kann dabei zwischen dreizehn Szenarien im öffentlichen Verkehrsraum auswählen und beispielsweise die Gefahren bei zu geringem Abstand, als „Geisterradler“ oder bei anderem Fehlverhalten digital erleben. Die Filmsequenzen beinhalten zudem Wissensfragen zum Straßenverkehr und ermöglichen auch einen Perspektivwechsel. So kann man beim Abbiegen aus dem Blickwinkel des Radfahrers und anschließend aus dem des LKW-Fahrers sehen. Die landesweiten Schwerpunkte der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit sind in diesem Jahr die Unfallursachen „Geschwindigkeit“ und „Fahrtüchtigkeit“. In diesem Zusammenhang werden auch Inhalte der lokalen Verkehrsunfallstatistik thematisiert. 

An dem Infostand sollen sich die Besucher auch über Elektromobilität, den Fahrradverkehr und über verkehrsrechtliche Angelegenheiten im Allgemeinen informieren können. Der Schutz vor dem Diebstahl von Pedelecs, Fahrrädern und E-Scooter wird ebenfalls Thema sein. 

Cannabis im Straßenverkehr bleibt weiterhin verboten

In Hinblick auf die gerade erfolgte Teil-Legalisierung von Cannabis möchte ich an dieser Stelle nochmals auf die Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Was bedeutet eigentlich die eingeschränkte Freigabe in Bezug auf den Straßenverkehr? Die Antwort lautet, dass sich diesbezüglich nichts geändert hat!  Es sollte - in Anlehnung an den Alkohol – der Leitsatz beachtet werden: „Wer kifft, fährt nicht und wer fährt, kifft nicht“. 

Weiterhin macht sich strafbar, wer infolge körperlicher und/oder geistiger Mängel nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Das gilt auch für Radfahrer und auch bei der Benutzung von E-Scootern. Es muss dabei nicht einmal zu einem Verkehrsunfall gekommen sein. Die konkrete Gefährdung - also der „Beinahe-Unfall“-  reicht aus.
Das Tückische an dem nun legalisierten Suchtstoff Tetrahydrocannabinol (THC) ist die lange Nachweisbarkeit. Auch wenn der Rausch nach dem Rauchen eines Joints nach mehreren Stunden endet, ist der Stoff  - schon nach seltenem Konsum - über mehrere Tage im Urin und im Blut nachweisbar. 

Der aktuelle analytische Grenzwert beträgt 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Die bloße Feststellung im Körper hat Konsequenzen, und zwar auch dann, wenn die Fahrweise dadurch nicht beeinträchtigt wurde.  Die unveränderten Folgen sind ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Das Bußgeld erhöht sich im Wiederholungsfall auf 1.000 bis 1.500 Euro. In aller Regel ordnet die Führerscheinstelle eine kostspielige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Im Rahmen dieser MPU muss meist eine Abstinenz über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen werden. 

Also haben wir es tatsächlich nur mit einer Teil-Legalisierung zu tun, die nur außerhalb des Straßenverkehrs von rechtlicher Relevanz ist.

Ihr  Christian Koplin

Verkehrssicherheitsberater 
Polizeiinspektion Hildesheim

Vorabdruck aus HILDESHEIM-MOBIL

GROßES BESUCHERINTERESSE

Verkehrswacht bei der Freizeitmesse

Bei der Fahrrad- und Freizeitmesse des ADFC in der Andreaspassage Hildesheim war die Polizei Hildesheim mit der Verkehrswacht Hildesheim mit einem gemeinsamen Info-Stand vertreten. Es wurde über den Fahrradverkehr sowie über Pedelecs und E-Scooter informiert.

Das Interesse der Besucher und Besucherinnen war groß. Von ihnen kamen auch Hinweise zu Verkehrsführungen und Verkehrsregelungen, die sie als zumindest „unglücklich“ oder gar gefährlich bewerteten. Tipps, wie Fahrräder vor Diebstahl geschützt werden können, waren ebenfalls gefragt. Andere Fragen betrafen die Codierung der eigenen Fahrräder sowie den Zugang zur App der Verkehrswacht.

Einige Personen meldeten sich auch für einen Pedelec-Kurs an. Dieses Seminar „Fit mit dem Pedelec“ wird mehrfach im Jahr in Hildesheim ausgerichtet. Anmeldungen können per E-Mail an christian.koplin(at)polizei.niedersachsen.de gerichtet werden oder telefonisch unter 05121/939-109 erfolgen.

FOTO 1:  Eine Besucherin stellt Fragen

FOTO 2: Christian Koplin und Joachim Tiemer

FOTO 3: Der gemeinsame Stand von Polizei und Verkehrswacht

TÜCKISCH IST DIE LANGZEITWIRKUNG

Aktueller geht es nicht – am gleichen Tag, als der Bundestag das Gesetz über die Freigabe von Cannabis beschloss, waren die Auswirkungen der Freigabe dieses Rauschmittels auf den Straßenverkehr eines der zentralen Themen bei der Gebietstagung der Landesverkehrswacht Niedersachsen in Hildesheim. Geschäftsführer Nicolai Engel gab bildgestützt Hintergrundinformationen zur Legalisierung von Cannabis mit Blick auf Straßenverkehr und Verkehrssicherheit. Zusammen mit seinem Stellvertreter Tim Hey bereist er derzeit die verschiedenen Gebietstagungen der Landesverkehrswacht.

Zu den wesentlichen Erkenntnissen gehörte dabei die im Vergleich mit Alkohol zeitlich versetzte „Abbauphase“ des THC (= Cannabis). So können noch 24 Stunden nach dem Konsum noch derzeit nicht tolerable Werte von mehr als 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgestellt werden. Das ist ein Wert, der eine Ordnungswidrigkeit mit Sanktionen von Geldstrafen bzw. bis hin zum Führerscheinentzug darstellen kann. Für die Verkehrssicherheit ist dabei bedeutsam, dass der Cannabis-Konsum Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen sowie Müdigkeit und Einschränkungen des Denk- und Erinnerungsvermögens auslösen kann.

Aus dem Plenum wurde in diesem Zusammenhang über den Fall eines 18jährigen Auszubildenden berichtet, der zwei Tage nach dem Kiffen noch so deutlich erhöhte Werte aufwies, dass er deshalb seinen Führerschein für acht Monate abgeben musste. Geschäftsführer Nicolai Engel legte in diesem Zusammenhang Wert auf ein Votum der Versammlung. Dies fiel klar aus: „Wer kifft, fährt nicht.“  Allen Verkehrsteilnehmern sei äußerste Vorsicht beim Umgang mit Cannabis anzuraten.    

Christian Koplin, Geschäftsführer der Verkehrswacht Hildesheim und zugleich Gebietsbeauftragter für Hannover-Süd, ging in seinem Bericht auf die Arbeit in der Arbeitsperiode ein. Dabei wurde erneut deutlich, auf wie vielfältige Weise die Verkehrswacht ihre die Verkehrssicherheit fördernde Arbeit konzipiert und durchführt. Anschauliche Beispiele lassen sich auf den Websites der Verkehrswachten –  z.B. mit der Eingabe „Verkehrswacht Stadt und Landkreis Hildesheim“ – finden. Tim Hey erläuterte in diesem Zusammenhang den Zugang zur Verkehrswacht-App. Die App ist dazu gedacht, schnell, unkompliziert und ohne Einsatz eines Computers die Online-Inhalte der Verkehrswacht aufzurufen und mitzugestalten.

Bei einem Imbiss klang die informative Veranstaltung aus.                              jt

BILDUNTERSCHRIFTEN

Foto 1: Die Gebietstagung Hannover-Süd fand im Versammlungsraum der Polizeiinspektion Hildesheim statt.

Foto 2: Blick ins Plenum.

Foto 3: Nicolai Engel (links) ist Geschäftsführer, Tim Hey Stellv. Geschäftsführer der Landesverkehrswacht.

Foto 4: Information per Videobeamer. Vorn links Christian Koplin, der Gebietsbeauftragte Hannover-Süd.

SAT1 BERICHTET ÜBER SENIORENFAHRTRAINING

Ob Seniorinnen und Senioren häufiger Autounfälle verursachen – darüber gibt es unterschiedliche Statistiken. Fest steht, dass die Augen und die Reaktionsfähigkeit im Alter nachlassen, dass öfter auf den Schulterblick verzichtet wird – ob aufgrund von Schmerzen oder Unbeweglichkeit. Gegenwärtig wird deswegen über eine Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70 diskutiert.

Unabhängig von der politischen Entscheidung durch EU bzw. Bundestag setzt die Verkehrswacht Hildesheim darauf, für Seniorinnen und Senioren vier Mal im Jahr ein Fahrsicherheitstraining anzubieten. Die Kurse, die auf dem Gelände der DEULA am Lerchenkamp angeboten werden, aber auch begleitet von Fahrlehrern mitten in den Hildesheimer Stadtverkehr führen, werden gern angenommen. Für die Organisation ist Christian Koplin, Geschäftsführer der Verkehrswacht, verantwortlich.

Im Dezember war ein Team des Senders Sat1 bei einem solchen Kurs dabei und hat die Sendung am 29. Januar 2024 unter dem u.a. Link ausgestrahlt. Interessent*innen an Senioren-Fahrkursen wenden sich bitte an die Verkehrswacht Hildesheim: christian.koplin(at)polizei.niedersachsen.de, Tel. 05121-939109.

https://www.sat1regional.de/fahrsicherheitstraining-fuer-senioren-in-hildesheim/

 

 

 

 

 

 

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VERKEHRSUNFALLFLUCHT IN DER DISKUSSION

Das Justizministerium hatte im Zuge einer Reform des Strafrechts im vergangenen Jahr die Möglichkeit ins Spiel gebracht, Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu ahnden.

Aktuell kann man für eine „Fahrerflucht“ – oder wie es genau lautet: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Befürworter dieser Änderung verweisen u. a. auf den Vergleich, dass eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Wer etwas versehentlich - also fahrlässig - beschädigt und sich als Verursacher dazu bekennt, kann dafür nicht bestraft werden. Der Verursacher eines Verkehrsunfalles wird aber zum Straftäter, wenn er sich – nach diesem ebenfalls fahrlässigen Geschehen - „aus dem Staub“ macht. Zudem würden bei einer Herabstufung dieser Tat auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit die Staatsanwaltschaften entlastet werden.

Befürworter der jetzigen Strafbarkeit befürchten eine Bagatellisierung der Unfallflucht und eine damit einhergehende sinkende Hemmschwelle, sich nach einem Schadensfall einfach zu entfernen.  Und die Verfahren, die die Staatsanwaltschaften nicht mehr bearbeiten müssten, käme dann ja zu den Bußgeldstellen. Die Sachbearbeitung und die Gerichtsverfahren würden sich lediglich auf eine andere Arbeitsebene verlagern.

Ich persönlich sehe bei den Konsequenzen von Straftaten - im Vergleich zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - einen Vorteil: Der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrs-ordnungswidrigkeiten beinhaltet alle denkbaren Verstöße mit festgelegten Verwarngeldern von 5 Euro bis hin zu hohen dreistelligen Bußgeldern. Dabei ist irrelevant, ob es sich um einen Leistungs-Bezieher oder um einen Spitzenverdiener handelt.

Die Tagessatzhöhe bei einer Straftat hingegen richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Diese Strafzumessung berücksichtigt also, über wieviel Geld der jeweilige Angeklagte verfügt. Diese Vorgehensweise wird meist als gerechter empfunden.

Verkehrssicherheitsarbeit 2024 im Überblick

Tempo und Fahrtüchtigkeitsind gewichtige Unfallursachen und die Schwerpunkte polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit in diesem Jahr.

Der Appell an die Verkehrsteilnehmer lautet somit kurzgesagt:  Bitte langsam und nüchtern!

Als sog. „Verkehrspräventioner“ werde ich bei vielen Aktivitäten in Hildesheim und Umgebung dabei sein. Es werden diese Veranstaltungen genutzt, um auf die Risikofaktoren „Geschwindigkeit“ und „Fahruntüchtigkeit“ aufmerksam zu machen. In Hinblick auf die zu erwartende Legalisierung von Cannabis und die Auswirkung auf den Straßenverkehr wird es einen erheblichen Aufklärungsbedarf geben.

Hier folgt ein Überblick über einige Veranstaltungen im Jahr 2024:

  • Jubiläum 50 Jahre Gemeinde Giesen am 1. März
  • Aktionstag mit Schwerpunkt von E-Scooter in Sarstedt im Mai
  • Mobilitätsmeile Hildesheim am 4. und 5. Mai
  • Verkehrssicherheitstage an der Werner-von-Siemens-Schule Hildesheim am 7. und 8. Mai
  • Motorradkontrollen im Raum Bockenem und Bad Salzdetfurth im Frühjahr
  • Jubiläum 50 Jahre Gemeinde Nordstemmen am 1. Juni.

Darüber hinaus wird es einen Verkehrs-Workshop an der Hildesheimer Uni geben. Informationskampagnen an Fahrschulen und Jugendzentren sollen intensiviert werden.

Für Senioren werden wieder die Seminare „Fit im Auto“ und „Fit mit dem Pedelec“ angeboten. Bei der theoretischen Unterrichtung wird regelmäßig auch auf die Gefahr der Fahruntüchtigkeit infolge von Medikamenten hingewiesen.

Also…fahren Sie bitte langsam und nüchtern!

Ihr Christian Koplin

Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Hildesheim

Abdruck aus HILDESHEIM mobil

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DIE APP DER VERKEHRSWACHT NUTZEN

Tim Hey, Stellvertretender Geschäftsführer der Landesverkehrswacht, schreibt zur Vorstellung des aktuellen Flyers „Verkehrswacht Niedersachsen“ so:

„Liebe Verkehrswachten,

Sie kennen bestimmt schon unsere App „Verkehrswacht Niedersachsen“. Mit der App wollen wir unsere Verkehrswacht-Gemeinschaft in Niedersachsen für alle Mitglieder der Verkehrswacht erlebbar machen und unsere Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren.

Die App ist ein wichtiger Baustein für unsere Zukunftsfähigkeit. Daher ist es wichtig, die App weiter mit Leben, Mehrwerten und insbesondere mit Nutzern zu füllen und dafür bei den eigenen Mitgliedern aber auch in der Öffentlichkeit zu werben.

Dafür stellen wir als neues Werbemedium den Verkehrswachten einen Flyer zur App zur Verfügung (gedruckt und digital), den Sie an Ihre Mitglieder, aber auch an alle Interessierten bei ihren Veranstaltungen verteilen können. Die digitale PDF-Variante finden Sie im Anhang oder auch in der App selbst. Der Flyer veranschaulicht auf einfache Weise, wie man die App installiert und welche spannenden Inhalte in der App warten.“
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DIE SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR NACHHALTIG VERBESSERN

Mitgliederversammlung der Verkehrswacht Hildesheim am 20. Dezember 2023

Drei Schwerpunkte hatte die Mitgliederversammlung 2023 der Verkehrswacht Hildesheim: den Jahresbericht 2022-2023, den Vortrag der Fahrlehrer Martin Aderhold und Erik Herrmann zum Thema „Fahrschule im Wandel der Zeiten“ sowie die aktualisierte Website der Verkehrswacht. Vorsitzender Heinz-Otto Kobbe freute sich, im Versammlungsraum der Polizeiinspektion viele Mitglieder – darunter mit Nicole Dombrowski (Bürgermeisterin Nordstemmen) und Frank-Thomas Schmidt (Bürgermeister Algermissen) namhafte Kommunalvertreter – begrüßen zu können.

In seinem Jahresbericht machte Geschäftsführer Christian Koplin, im Hauptberuf Polizeihauptkommissar, deutlich, auf wie vielen Feldern im Bereich des Verkehrs die Verkehrswacht Aktivitäten entwickelt hat und damit ihrer Kernaufgabe nachgekommen ist, die Sicherheit im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern.

In einem bildgestützten Vortrag stellten Martin Aderhold und Erik Herrmann von der DEULA  dar, welche Änderungen es im Aufgabenfeld der Fahrschulen seit Gründung der ersten deutschen Fahrschule 1904 gegeben hat. Wichtige Merkmale waren die enorme Zunahme der Motorisierung und des Verkehrsaufkommens, die Steigerung der Fahrleistungen aller Fahrzeuge, der rasante technische Fortschritt und die Entwicklung neuer Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. Die Verkehrsbelastung sei ständig gestiegen und damit einher gegangen seien auch ständig höhere Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer. Zu beobachten sei eine höhere Durchfallrate bei den Fahrprüfungen, zugleich aber auch ein abnehmendes Interesse jüngerer Verkehrsteilnehmer, überhaupt einen Führerschein zu erwerben.

Aderhold und Herrmann sprachen die Problematik einer „Ellbogengesellschaft“ im Straßenverkehr an sowie die gegenwärtig diskutierten Überlegungen zu besonderen Fahrprüfungen von Senioren. Die Angebote der Verkehrswacht wie „Fit im Auto“ seien ein geeigneter Weg, um die Fahrfähigkeiten zu überprüfen und zu entwickeln. Der Vortrag löste eine Diskussion aus.

Zwei Mitglieder wurden durch Heinz-Otto Kobbe für besondere Verdienste für die Verkehrswacht geehrt: Polizeihauptkommissar i.R. Hans-Joachim Kliem, Verkehrssicherheitsberater bis 2022, sei immer bereit, auch als Pensionär einzuspringen, wenn Not am Mann ist. Joachim Tiemer habe als „Webmaster“ die Website der Verkehrswacht auf den technisch neuesten Stand gebracht und arbeite an der fortwährenden Aktualisierung. Beiden Mitglieder überreichte Heinz-Otto Kobbe die Silberne Ehrennadel und die Urkunde der Landesverkehrswacht.

Joachim Tiemer erläuterte unter dem TOP „Website und App der Verkehrswacht“ den vereinfachten Zugang zur ständig aktualisierten Website sowie zur Verkehrswacht-App. Die Verkehrswacht Hildesheim habe eine eigene „Domain“ installiert und sei unter der Eingabe „Verkehrswacht Hildesheim“ leicht zu finden. Statt unter vielen einzelnen Menüpunkte seien die Einträge nunmehr konzentriert und in chronologischer Reihenfolge unter „Aktuelles“ zu finden.

Als stellvertretender Hausherr hatte Polizeidirektor Cord Stünkel die Teilnehmer begrüßt. Die Versammlung schloss ab mit einem Imbiss. Herzlichen Dank gab es für Christian Koplin, der die Mitgliederversammlung perfekt organisiert hatte.                                                                              jt

 

 

 

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AUF DEM ABLENK-PARCOURS UNTERWEGS

Junge Leute sind verhältnismäßig oft in Verkehrsunfälle verwickelt. Die Polizei hält dagegen. Zum Beispiel an dieser Berufsschule. Vielleicht liegt es am Alter. Vielleicht ist es auch bloß Zufall. Aber die jungen Männer, die am Dienstag in der Außenstelle der Werner-von-Siemens-Schule auf dem Ablenk-Parcours des ADAC unterwegs sind, können problemlos beides: Ein Fahrzeug sicher durch den aufgestellten Pylonengarten steuern und dabei auch noch Nachrichten auf ihren Mobiltelefonen texten.

Das ist im Straßenverkehr natürlich verboten. Vor allem deshalb, weil abgelenkte Fahrer dort ein großes Sicherheitsrisiko darstellen. Reiner Rode, der die Station im Auftrag des ADAC bestückt, nennt an dieser Stelle gern das „Eiersalat-Beispiel“. Jemand steuere sein Auto über die Straße und beiße gleichzeitig in ein Brötchen mit Eiersalat. Was passiert? Richtig, die kleinen Stücke verteilen sich gleichmäßig auf der Kleidung. Der Fahrer oder die Fahrerin versuche jetzt auszuweichen, kämpfe mit der Schmiererei auf dem Hemd und habe ja ohnehin nur eine Hand frei. „Das sind die Situationen, in denen es häufig zu Unfällen kommt“, sagt Rode.

Viele junge, technikaffine Männer besuchen die Schule

Die vier jungen Männer, die sich bei ihm an der Station einfinden, gehören zu rund 1.500 Schülerinnen und Schülern der Werner-von-Siemens-Schule, die sich eine Woche lang mit Sicherheitsthemen aus dem Bereich Verkehr beschäftigen. Die Berufsschule werde vor allem von jungen Männern angesteuert, berichtet Schulleiter Tilman Diepholz-Seeger. Wegen des gewerblich-technischen Schwerpunkts sind viele von ihnen technisch interessiert. „In meiner Laufbahn hier habe ich es erlebt, dass vier unserer Schüler bei Verkehrsunfällen ums Leben kamen“, erzählt Andreas Barnet, Abteilungsleiter Metall- und Fahrzeugtechnik.

Die Schule bat die Polizeiinspektion und ihre Partner wie ADAC und Verkehrswacht darum, eine Verkehrswoche am Hauptstandort Rathausstraße und auch in der Außenstelle Von-Thünen-Straße auszurichten.

In einem Überschlagssimulator können die Schülerinnen und Schüler erleben, wie es sich anfühlt, wenn ein Fahrzeug umkippt. Mit Virtual-Reality-Brillen tauchen die jungen Leute in Unfallszenen ab und bei einer nachgespielten Gerichtsverhandlung können sie beobachten, wie es ist, wegen eines scheinbar harmlosen Delikts plötzlich vor einem Richter zu sitzen.

Der „Fall“ hatte sich vor einigen Jahren tatsächlich zugetragen. Ein junger Mann ohne Führerschein hatte an einem illegalen Autorennen teilgenommen. „Wir haben den Sachverhalt aber noch etwas angereichert“, berichtet Christian Koplin vom Präventionsteam der Polizeiinspektion.

Junge Fahrer überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt

Für die Polizei stellt die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen nach wie vor eine der Hauptrisikogruppen bei Unfällen dar. Etwa ein Drittel aller wegen überhöhter Geschwindigkeit verursachten Unfälle gehen auf das Konto der jungen Erwachsenen. Bei 7.316 Verkehrsunfällen insgesamt im Kreisgebiet waren im vergangenen Jahr 815 der Verursacher 24 Jahre oder jünger. 2021 waren es 7.044 Unfälle (967 junge Verursacher) und im Jahr davor 6.806 (1155).

Berufsschüler Marcel Bremer haben die Erfahrungen der Verkehrswoche ins Grübeln gebracht. Der 27-Jährige fährt schon seit mehreren Jahren Auto. „Und dabei hat man ja fast immer mit viel Technik zu tun“, sagt er. Auch das Handy sei meist nicht weit entfernt. Dass er regelmäßig beim Fahren Nachrichten schreibe, bestätigt er zwar lieber nicht. Trotzdem hält er auf dem Ablenk-Parcours des ADAC auffallend sicher die Spur.

Pressestelle Polizeiinspektion Hildesheim

ÄLTER WERDEN UND MOBIL BLEIBEN

SCHWERPUNKTTHEMA IM NEUEN MAGAZIN „SICHER UNTERWEGS“ 

Älter werden und lange selbstständig mobil bleiben – ein zunehmend wichtiger werdendes Thema. Wir haben daher den Fokus der Ausgabe 2023-03 auf die Fahrkompetenz im Alter gelegt und dazu Standpunkte von Fachleuten eingeholt. Zudem berichten wir über die Arbeit von Unfallkommissionen, die neuen, leuchtenden Elemente unserer Radfahrkampagne und unser erfolgreiches Fahrtraining für Seniorinnen und Senioren. Sie lernen die Euva-Euregio- Verkehrsakademie kennen und lesen über die beeindruckenden Aktionen und das großartige Engagement unserer Verkehrswachten in Niedersachsen. Viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe – und schauen Sie doch mal in unserer App Verkehrswacht Niedersachsen vorbei! Details dazu finden Sie ebenfalls in der „Sicher unterwegs!“.

Die neue Ausgabe unseres Magazins können Sie auch auf unserer Webseite lesen und herunterladen: https://www.landesverkehrswacht.de/ueber-uns/mitgliedermagazin/

 

VERKEHRSWACHT BIETET SEMINAR "FIT IM AUTO" AN

Freie Plätze für den 21.12.2023 - Termine im Jahr 2024

In Kooperation mit Fahrschulen und der Verkehrswacht Hildesheim bietet der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Hildesheim, Polizeihauptkommissar Christian Koplin, regelmäßig das Seminar "Fit im Auto" an.

Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren. Das eintägige Seminar beinhaltet neben einem theoretischen Teil, bei dem z.B. über "Neues im Straßenverkehr" informiert wird, ein Fahrsicherheitstraining sowie eine Ausfahrt mit Fahrlehrern im öffentlichen Verkehrsraum. Die Teilnehmenden haben bei dem Seminar die Möglichkeit, ihre kognitiven und motorischen Fähigkeiten zu testen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro.

Für die Veranstaltung am 21.12.2023 sind noch freie Plätze vorhanden!

Darüber hinaus stehen auch schon Termine für das Jahr 2024 fest: 07.02.2024; 10.04.2024; 14.08.2024; 06.11.2024

Anmeldungen werden telefonisch unter der Nummer 05121/939-109 oder per E-Mail unter christian.koplin@polizei.niedersachsen.de entgegengenommen.

 

SEHEN UND GESEHEN WERDEN

Von Christian Koplin

Am 22. Dezember werden die Tage wieder länger – ganz langsam, aber sicher. Die dunkle Jahreszeit wird uns aber noch lange erhalten bleiben. Daher möchte ich die „Sichtbarkeit im Straßenverkehr“ thematisieren.

Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit wird von der Verkehrswacht unterstützt. In Hildesheim wurden an mehreren Orten im Stadtgebiet Banner und Transparente zum Thema „Sichtbarkeit“ installiert. Einige Schulklassen erhielten kostenlos Warnwesten.

Wenn Fußgänger bei Dunkelheit im Straßenraum unterwegs sind, sollte grundsätzlich an helle Kleidung gedacht werden. Es empfehlen sich des Weiteren reflektierende Accessoires - nicht nur für Kinder. Das können „Knickbänder“, Westen, sogenannte „Warnkragen“ oder andere reflektierende Gegenstände sein

Jedes 5. Auto hat mangelhafte Scheinwerfer

Die Beleuchtung und die Reflektoren von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektro-Scootern sollten kontrolliert, sauber und richtig eingestellt sein, damit sie gut sehen, nicht blenden und gesehen werden. Die Verkehrswacht hat festgestellt, dass im Jahr 2022 die Mängelquote bei den Lichttests unverändert hoch bei fast 28 % lag. Erstaunlich, dass die Quote bei defekten Hauptscheinwerfern rund 20 % betrug. Also hatte jedes fünfte überprüfte Kraftfahrzeug mangelhafte Hauptscheinwerfer. Hinzu kommen noch Fahrzeuge „außerhalb der Statistik“ in unbekannter Anzahl, die gar nicht überprüft wurden.

Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht! Denken Sie bitte daran, dass bei eingeschaltetem Tagfahrlicht weder die Rückleuchten noch die Hauptscheinwerfer leuchten.

Und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet sein. Bei bloßer Dunkelheit ist das verboten und kann mit 20 Euro Verwarngeld geahndet werden.

Bei den Beleuchtungseinrichtungen hat sich auch bei den Fahrrädern technisch viel getan: Gute LED-Technik bietet eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn. Die richtige Einstellung der Scheinwerfer ist auch hier wichtig, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Blinker für Fahrräder?

Die StVO schreibt eindeutig vor, dass das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen ist. Ich habe mich schon immer gefragt, warum der Gesetzgeber es nicht zulässt, dass Blinker an Fahrrädern montiert sein dürfen. Aktuell sieht die Gesetzgebung die Installation von Fahrtrichtungsanzeigern an motorisierten Kraftfahrzeugen vor. Bei einspurigen Elektro-Kleinstfahrzeugen – also auch bei Elektrorollern – ist das auch zulässig. Vorhandene Blinker am E-Scooter sind auch sinnvoll und dienen eindeutig der Verkehrssicherheit. Wer bei nassen und schlechten Straßenverhältnissen auf so einem Gefährt Handzeichen gibt und somit zwangsläufig mit nur einer Hand am Lenker fährt, der weiß, dass man unsicher fährt und die Gefahr eines Sturzes erhöht ist.

Fahrräder sind davon allerdings ausgenommen. Warum eigentlich? Der § 67 der StVZO sollte meiner Meinung nach geändert werden. Im Zeitalter der LED-Technik ließen sich doch, wie bei einem Motorroller, vorne und hinten hell leuchtende Blinker installieren. Alternativ zum Handzeichen bräuchte man dann nur eine Taste zu drücken, um den Blinker zu aktivieren. Beide Hände blieben dann am Lenker.

Mit Unterstützung der Verkehrswacht und des ADFC verfolge ich das Ziel, dass § 67 der StVZO geändert wird. Schauen wir mal…

Christian Koplin ist Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Hildesheim

 

 

 

 

 

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 20. DEZEMBER 2023

Der Vorstand der Verkehrswacht Hildesheim lädt zur Mitgliederversammlung 2023 ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 20. Dezember - 17:00 Uhr - in der Polizeiinspektion Hildesheim. Dies sind die zentralen Punkte der Tagesordnung:

  1. Jahresbericht und Ausblick
  2. Aktuelles zum Verkehrsgeschehen
  3. Kassenbericht
  4. Bericht über die Kassenprüfung
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Ehrungen
  7. Vortrag „Fahrschule im Wandel der Zeit – fahren lernen früher und heute“. Ein Vortrag von Herrn Aderhold von der Deula Hildesheim
  8. Webseite und App der Verkehrswacht

Die Einladung lässt sich durch Klicken auf die Abbildung öffnen.

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Damit sie immer sicher ankommen - Aktion von Verkehrswacht und Polizei für Erstklässler

Am 22. August fand in der Elisabeth Grundschule in Hildesheim eine Präventionsaktion für Erstklässlerinnen und Erstklässler statt. Verkehrssicherheitsberater Christian Koplin, der Kontaktbeamte Michael Hartleib und Heinz-Otto Kobbe, Vorsitzender der Verkehrswacht Hildesheim, führten diese besondere Aktion durch. Ziel: die jungen Schulanfänger und Schulanfängerinnen sollen immer sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen.

Die Schülerinnen und Schüler der drei neuen ersten Klassen haben zusammen mit den Verantwortlichen über die Gefahren im Straßenverkehr gesprochen, die Inhalte des Fußgängerführerscheins wiederholt und erhielten neben einem Warnkragen weitere Give-Aways. Zudem wurden die "Gelben Füße" auf die dortigen Gehwege aufgesprüht, um den Kindern zu zeigen, wo sie am besten eine Straße queren sollten. Hierbei wurde ausdrücklich erwähnt, dass jeder/jede sich immer vergewissern muss, dass das Fahrzeug auch wirklich anhält. Diverse Banner, die auf die kleinen Füße und den sicheren Schulweg hindeuten, wurden aufgehängt und das nicht nur an dieser Schule.

"Kinder sind unser höchstes Gut - und gleichzeitig die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Uns als Polizei ist es deswegen ein besonderes Anliegen, gerade die Jüngsten gut auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten. Daneben wollen wir natürlich auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden auf die besondere Gefährdung von Kindern aufmerksam machen," so Mathias Schröder, Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Göttingen.

Die Polizei wird auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen Schulwege überwachen und bei Bedarf auch einschreiten.

VOLLBREMSUNG AUS TEMPO 50 - SEMINAR DER VERKEHRSWACHT FÜR SENIOREN

Haben Sie schon einmal das Warndreieck aus seiner Halterung im Auto herausgenommen und es komplett aufgeklappt? Kennen Sie sich aus mit den Tücken von im Kofferraum befindlicher Ladung, wenn sich diese im Falle eines Unfalles selbstständig macht und nach vorn geschleudert wird? Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Auto die richtige Lenkrad- und Sitzposition einstellen? Ist Ihnen bekannt, auf welche Mindestprofiltiefe Sie bei Ihren Reifen achten müssen? Auf diese und viele andere Fragen gab es beim Seminar der Verkehrswacht in Zusammenarbeit mit Polizei und DEULA eine Antwort – und viele Teilnehmer waren überrascht über das, was sie dazulernen konnten.

Christian Koplin, Polizeihauptkommissar und Geschäftsführer der Verkehrswacht, konnte bei dem 5-stündigen Seminar im Hause der DEULA elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Seniorenalter ab 60 aufwärts begrüßen. Der älteste Teilnehmer war 81. Die Teilnehmer wurden in Gruppen aufgeteilt.

Eine Gruppe wurde von dem Fahrsicherheitstrainer der Verkehrswacht Gifhorn – Udo Wenzel - begleitet. Neben den oben angesprochenen technischen Fragen ging es darum, eine Bremsprobe zu absolvieren. Die Aufgabe lautete: den eigenen Pkw aus Tempo 30 bzw. 50 ab einer vorgegebenen Haltelinie abrupt mit einer Vollbremsung zum Halten zu bringen. So richtig hatte das keiner der Teilnehmer vorher ausprobiert. Nun konnten sie sich von der Wirksamkeit ihres ABS-Systems überzeugen und die Erfahrung machen, dass das Fahrzeug in jedem Fall lenkfähig bleibt.

Für diese Gruppe stand als nächste Aufgabe die Ausfahrt im „Realverkehr“ unter Begleitung eines Fahrlehrers an – dies in einem Fahrzeug der Fahrschule S & S wahlweise mit Automatikgetriebe oder manueller Schaltung. Die Route führte vom Deula-Gelände am Lerchenkamp nach Drispenstedt, Bavenstedt und Himmelsthür. Es gab dabei auch durchaus knifflige Situationen: das genaue Einhalten des Tempolimits, das Erkennen von Tempo-30-Zonen und die richtige Ausfahrt aus einer Einbahnstraße. Dies war keine Fahrprüfung im echten Sinne, dennoch erhielten die Teilnehmer im Anschluss von ihren beiden Fahrlehrern eine Rückmeldung zu ihrem Fahrverhalten. Auch die mit im Auto sitzenden Teilnehmer sparten nicht mit Hinweisen.

Zurück im DEULA-Gebäude informierte Christian Koplin bei Kaffee, Kaltgetränken und Snacks über wichtige verkehrsrechtliche Neuerungen. Was gilt z.B. beim Überholen von Radfahrern, welche Bedeutung haben der Schutzstreifen oder die Bildung einer Rettungsgasse?  Und ganz wichtig: Sich orientieren am § 1 STVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

Jeder Teilnehmer erhielt eine Bescheinigung über die Teilnahme an dieser Verkehrsschulung. Die Teilnahmegebühr für derartige Schulungen beläuft sich auf 40 EUR – mit Blick auf den Erfahrungsgewinn und das Schulungsergebnis eine mehr als lohnende Investition. Mitgliedern der Verkehrswacht entstehen keine Kosten.

Informationen zu weiteren Veranstaltungen der Verkehrswacht finden Sie auf dieser Website.

JOACHIM TIEMER

Kaffee statt Knöllchen am Weinberg

An einem Samstag führte die Polizei eine Präventionsveranstaltung unter dem Motto "Kaffee statt Knöllchen" in den Bereichen Roter Berg und Weinberg durch.

Die Einsatzkräfte richteten ihre Kontrollstelle zunächst am Parkplatz des Sportplatzes in Diekholzen und anschließend am Parkplatz des Restaurants am Weinberg ein. Bei sonnigem Wetter konnte an den beliebten Strecken eine starke Frequentierung von Motorrädern beobachtet werden. Gemeinsam mit logistischer Unterstützung durch die Verkehrswacht sowie personeller Vertretung der Motorradstaffel der Johanniter Hildesheim standen die Polizeibeamten zu Gesprächen bereit.

Gemeinsame Aktion von Polizei und Verkehrswacht

Bei den insgesamt 53 Motorradkontrollen wurden die festgestellten geringfügigen Ordnungswidrigkeiten jedoch nicht mittels Verwarngeld geahndet. Stattdessen stand der präventive Charakter im Vordergrund, sodass den Fahrzeugführenden mündliche Verwarnungen ausgesprochen wurden. Bei einem Kaffee oder Kaltgetränk wurden die Motorradfahrenden im anschließenden verkehrserzieherischen Gespräch hinsichtlich der Gefahren im Straßenverkehr und der Notwendigkeit von gegenseitiger Rücksichtnahme sensibilisiert. Viele kontrollierte Personen nutzten die Gelegenheit, um bei einer Geräuschmessung die Lautstärke ihres Motorrades überprüfen zu lassen. In diesem Zuge wurde insbesondere auf die wiederkehrenden Lärmbelästigungen für die Anwohner der umgebenden Orte aufmerksam gemacht.

Motorrad-Aktionstag stößt auf positive Resonanz

Der Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen, Matthias Bludau, sowie der Ortsbürgermeister von Nette, Felix Uhde, verschafften sich vor Ort persönlich ein Bild von der Präventionsveranstaltung und den Kontrollen. Außerdem besuchten mehrere Anwohnerinnen und Anwohner die Kontrollstellen und kamen mit den eingesetzten Kräften und den Motorradfahrenden ins Gespräch.

Insgesamt stieß der Motorrad-Aktionstag auf eine positive Resonanz. Die Kontrollstellen waren gut besucht und die meisten Verkehrsteilnehmenden zeigten Einsicht und Verständnis für die Belange der Polizei und der Anwohnerschaft.

Weitere Kontrollaktionen sind für die bereits laufende Motorradsaison vorgesehen.

CHRISTIAN KOPLIN

 

K & L stellt Material für Grundschulen zur Verfügung

1030 der interaktiven Mal- und Arbeitsbücher zur Radfahrausbildung hat der  K&L-Verlag an die Deutsche Verkehrswacht Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. übergeben.  Zusätzlich wurden 55 Plakate „Wo fahre ich richtig“ bereitgestellt. Sie werden im Klassenraum aufgehängt und vertiefen dieses so wichtige Thema durch ihre tägliche Präsenz. 

Besonders freut sich der Verlag, drei Kinderfahrradhelme liefern zu können: Diese ermöglichen es der Verkehrswacht, Kinder mit neuen Fahrradhelmen auszustatten, die meist aus finanziellen Gründen keine, defekte oder nicht passende Helme haben.

Die Verkehrswacht wird die interaktiven Bücher und das Plakat in den kommenden Wochen und Monaten im Rahmen der Radfahrausbildung in den Grundschulen einsetzen. Damit leistet sie einen unerlässlichen Beitrag, die Sicherheit unserer jungen Radfahrer im Straßenverkehr zu verbessern.

Für Fragen zu dem Projekt stehen Christian Koplin, Geschäftsführer der Deutschen Verkehrswacht Stadt und Landkreis Hildesheim e.V., unter der E-Mail  hildesheim(at)landesverkehrswacht.de und natürlich der K&L Verlag telefonisch oder per Mail jederzeit gerne zur Verfügung.


 

 

 

Bei einem Unfall Hilfe leisten

Bei Duingen vor dem Parkplatz „Bruchsee“ an der B 240 wurde ein Verkehrsunfall nachgestellt. Daran beteiligt waren ein PKW, ein Transporter sowie ein Motorroller. Aus dem VW Golf stieg sogar, dargestellt aus einer Nebelmaschine, Qualm auf. In diesem Fahrzeug und daneben befanden sich zwei schwer verletzte Personen.

Mit diesem inszenierten Unfall sollte festgestellt werden, wie es um die Bereitschaft der Verkehrsteilnehmenden steht, anzuhalten, um zu helfen. Dabei hatten die Beobachter im Hintergrund nicht den Anspruch, dass professionelle Erste Hilfe geleistet würde.

Aber laienhafte Hilfe ist besser als gar nichts zu tun. Viele Verkehrsteilnehmende wählten noch nicht einmal den Notruf. Manche Personen überholten auch den PKW, der vor ihnen bremste, um an der Unfallstelle tätig zu werden. Hierzu sei gesagt, dass man anderen Helfenden auch Unterstützung anbieten sollte. Schließlich wäre eine Person damit überfordert, die Unfallstelle abzusichern, den Notruf abzusetzen und zwei Verletzte gleichzeitig zu versorgen.

Wer nicht anhielt, wurde von uns angehalten! In beide Fahrtrichtungen wurden diese Verkehrsteilnehmenden von der Polizei gestoppt und mit ihrer Reaktion konfrontiert. Dabei wurde diesen Personen mit Fingerspitzengefühl vermittelt, dass sie sich bei einem „echten“ Verkehrsunfall“ strafbar gemacht hätten. Schließlich lautet der Paragraf 323 c des Strafgesetzbuches:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Vor der rechtlichen Verpflichtung, helfen zu müssen, gibt es auch eine moralische Verpflichtung. Es mag Umstände geben, bei denen man (oder besser gesagt: Frau) aus Angst es unterlässt, nachts an einer einsamen Unfallstelle anzuhalten. Dann sollte aber wenigstens die „112“ gewählt werden.

Zu beobachten war auch, dass Menschen, die gewillt waren, „Erste Hilfe“ zu leisten, in eine Art Schockstarre verfielen oder unsicher, waren die richtigen Maßnahmen an den Verletzten vorzunehmen. Diese Personen erhielten auf Kosten der Verkehrswachten Alfeld und Hildesheim Gutscheine für einen Erste-Hilfe-Kurs.

Polizeibedienstete aus Hildesheim und Alfeld waren dabei wieder auf die Unterstützung zahlreicher Akteure angewiesen. An dieser Stelle möchte ich insbesondere das Ehepaar Kerner aus Gronau/L., den ASB, THW, auf die Freiwillige Feuerwehr, die Gemeindeverwaltung Samtgemeinde Weserbergland, den Abschleppunternehmer Brückner und weitere Helfenden erwähnen und  ihnen herzlich für ihre Unterstützung danken.

Christian Koplin

 

                                                                                                             

Mit der VR-Brille die Gefahren des "Toten Winkels" konkret erleben

Die Polizeiinspektion Hildesheim war auch dieses Jahr wieder bei der Mobilitätsmeile vor der Hildesheimer Innenstadtwache vertreten. Personelle und materielle Unterstützung wurde vom wichtigsten Kooperationspartner, nämlich der Verkehrswacht Hildesheim, geleistet.

Neben einem elektrisch betriebenen Funkstreifenwagen und einem strombetriebenen Motorrad war auch ein polizeiliches Pedelec-Lastenrad ausgestellt. Zahlreiche Broschüren zum Thema Elektromobilität – und zwar hinsichtlich E-Scooter und Pedelecs – waren an dem Stand erhältlich.

Der Verein Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen stellte hiesiger Verkehrswacht einen großen sogenannten Medienanhänger zur Verfügung. Hier konnten Passanten an einem Auto-Simulator erleben, wie sich das Unfallrisiko durch Ablenkung im Straßenverkehr erhöht. Die Ablenkung erfolgte mit der automatisierten Aufforderung, z. B. auf eine Textnachricht zu antworten oder während der Fahrt das Navigationsgerät in der Mittelkonsole zu bedienen. Geschehene Verkehrsunfälle geschahen ja bei diesen Übungen zum Glück nur im Rahmen des Fahrprogramms.

Des Weiteren lockten eingesetzte VR-Brillen zahlreiche Besucher in den Medienanhänger. Bei diesen Brillen drehte es sich um den Fahrradverkehr. Die Auswahl der 13 Szenarien beinhaltete u. a. die Gefahr des Toten Winkels, mangelnden Abstand oder die Benutzung der verkehrten Fahrtrichtung („Geisterradler“). Beim "Toten Winkel" bestand sogar die Möglichkeit, einen Perspektivwechsel vorzunehmen. D.h.: Zunächst war man virtuell der Radfahrer gewesen und anschließend übernahm man die Rolle des LKW-Fahrers.

Viele Interessierte, die digital Fahrrad fuhren, waren überrascht von der authentischen Wirkung. Äußerungen wie: „Oh, ich war mir dieser Gefahr gar nicht so bewusst!“, „Das ist ja wie im echten Straßenverkehr“, waren zu vernehmen. Jugendliche sagten auch einfach nur: „Voll krass, coole Sache!“

Der gemeinsame Infostand von Verkehrswacht und Polizei war an beiden Tagen stark frequentiert. Zahlreiche Gespräche gab es und auch einige neue Kontakte entstanden, die bestimmt  für die Verkehrssicherheitsarbeit nützlich sein werden. Wir blicken auf eine gelungene Veranstaltung zurück!

 

 

Zukunftstag bei der Polizei Hildesheim stößt auf großes Interesse

HILDESHEIM - (jpm) Am 27. April fand der diesjährige "Zukunftstag" statt. Aus diesem Anlass besuchten 32 Mädchen und Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren die Polizeiinspektion in der Schützenwiese.

Nach einer Begrüßung wurden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen eingeteilt, von denen jede durch erfahrene Beamte/-innen betreut wurde, welche die Fragen der Teilnehmenden beantworteten. Sowohl im Dienstgebäude als auch auf dem Gelände der Inspektion wurden den Gruppen verschiedene Bereiche vorgestellt. Dazu zählten die Besichtigung des Polizeigewahrsams und der Wache, der Besuch der Raumschießanlage und die Vorstellung des Bereichs Kriminaltechnik. Experten des Fachkommissariats Forensik hatten hier einen Tatort nachgestellt. Ferner erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick, welche Ausrüstungsgegenstände Polizisten und Polizistinnen zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden. Ein weiterer Programmpunkt war die Vorstellung eines Streifenwagens und eines Polizeimotorrades. Am Schluss folgte für alle gemeinsam noch eine Vorführung der Diensthundeführergruppe, bei der die Spürnasen "Hugo", "Crash" und "Bungee" ihr Können unter Beweis stellten.

Nicht nur in Hildesheim hatten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, bei der Polizei hinein zu schnuppern, auch die Kommissariate in Alfeld, Elze und Sarstedt haben einen Zukunftstag veranstaltet.

Die Polizei Hildesheim hofft, mit dem Aktionstag bei dem/der einen oder anderen Teilnehmenden das Interesse geweckt zu haben, selbst einmal Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter zu werden. Zu erwähnen bleibt, dass die Zahl der Anmeldungen für den heutigen Tag die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wie auch schon in den Vorjahren, erheblich überstieg.

Die Polizeiinspektion Hildesheim nimmt in jedem Jahr ab Anfang Oktober unter der E-Mail-Adresse pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de die Anmeldungen für den Zukunftstag im Folgejahr entgegen.

Über den Zukunftstag hinaus besteht für junge Menschen die Möglichkeit, ein Schulpraktikum bei der Polizeiinspektion Hildesheim zu absolvieren und so vertiefende Einblicke über den Polizeiberuf zu erhalten. Weitere Auskünfte hierzu erteilt der Bereich Aus- und Fortbildung der Polizei Hildesheim. Die zuständigen Beamtinnen und Beamten sind unter der E-Mail-Adresse auf@pi-hi.polizei.niedersachsen.de zu erreichen. Wer sich im Internet über die Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein Studium bei der Polizei Niedersachsen erkundigen möchte, kann dies unter www.polizei-studium.de tun.

 

 

Kursangebot "Fit mit dem Pedelec" ab 15. April 2023

Immer mehr Menschen sind mit Pedelecs im Straßenverkehr unterwegs. Mal handelt es sich um geübte Radfahrer und mal um Personen, die neu auf ein Pedelec umgestiegen sind. Pedelecs kombinieren die positiven Eigenschaften des Fahrrades – umweltverträgliche Mobilität, Flexibilität, Unabhängigkeit, Steigerung der Fitness und Beweglichkeit – wegen des Elektromotors mit dem Vorteil des „eingebauten Rückenwindes“. Dies macht Elektrofahrräder zu einer sinnvollen Alternative zum Auto – vor allem in Situationen, die mit einem herkömmlichen Fahrrad nicht oder nur unter Anstrengungen zu bewältigen sind. Sie bieten für ältere Menschen mit nachlassender Ausdauer und Kraft oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine neue und begrüßenswerte Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Doch mit der Geschwindigkeit oder wiederentdeckten Fahrradmobilität steigt auch das Risiko schwerer Unfälle. Vor allem unerfahrene Nutzer unterschätzen die durch die höhere Geschwindigkeit verlängerten Bremswege oder die motorischen Anforderungen. Besonders betroffen von schweren Unfällen sind ältere Verkehrsteilnehmer. Daher entwickelte die Landesverkehrswacht zu seinen bisherigen Programmen nun auch ein Pedelec-Trainingsprogramm. Ausgebildete Moderatoren bieten in diesem Programm Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene an. 
Das Angebot richtet sich an ältere Verkehrsteilnehmer, die bereits ein Pedelec nutzen (Fortgeschrittene) oder dessen Anschaffung planen (Einsteiger).
Zum Kurs ist, wenn vorhanden, bitte das eigene Pedelec mitzubringen. Sollte kein eigenes Pedelec vorhanden sein, bitte bei der Anmeldung unbedingt angeben.

 

Zeitraum

Samstag, 15.04.2023 bis Samstag, 15.04.2023,
von 09:00 bis 14:00 Uhr

Kursgebühr

0,00 € 

Kursleitung

Christian Koplin 

Kursort

VHS Hildesheim, Pfaffenstieg 4-5, Raum 114, Pfaffenstieg 4-5 , 31134 Hildesheim

Kontakt: Christian Koplin, Tel. 05121-939109; christian.koplin@polizei.niedersachsen.de

 

 

Die Verkehrswacht soll „sichtbarer“ werden

Gebietstagungen der Landesverkehrswacht werden normalerweise im Herbst angeboten. Die Gebietstagung Hannover-Süd fand am 10. März 2023 im Gebäude der Polizeidirektion Hildesheim statt. Zu Hannover-Süd gehören u.a. die Verkehrswachten von Hildesheim, Sarstedt, Hameln-Pyrmont. Im Mittelpunkt der Tagung standen zwei Themen. Zum einen die Neuwahl des sog. „Gebietsbeauftragten“ – sozusagen des „Vorsitzenden“ der Tagung. Seit 2014 hatte Karsten Becker dieses Amt inne. Zu seinem Nachfolger wurde Polizeioberkommissar Christian Koplin gewählt. Koplin ist seit 1992 im Polizeidienst tätig. 2020 übernahm er neben seiner Funktion als Verkehrssicherheitsberater das des Geschäftsführers der Verkehrswacht Hildesheim. Zu seinem Stellvertreter wurde Markus Schneeweiß aus Bad Pyrmont gewählt. Höhepunkt Nr. 2 der Tagung war der informative bildgestützte Vortrag von Nicolai Engel, Geschäftsführer der Landesverkehrswacht, zu den Schwerpunkten in der Präventionsarbeit 2023.

Deutlich wurde in diesem Referat die erhebliche Bedeutung der Arbeit der Verkehrswachten. Das Spektrum der Themen wird in diesem Jahr vom Radverkehr, über Wildunfälle bis zum Thema Rücksicht im Straßenverkehr reichen. In Niedersachsen gibt es derzeit 102 regional zugeordnete Verkehrswachten mit insgesamt rund 8.500 Mitgliedern. In der Regel wird einmal pro Jahr zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Im Internet findet man die Verkehrswacht Hildesheim unter dem Suchbegriff „Verkehrswacht Hildesheim und Landkreis“. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 EUR pro Jahr.

Nicolai Engel unterstrich in seinem Referat die Notwendigkeit, nicht nur im Verkehrsbereich tätig zu werden, sondern darüber auch möglichst weitgehend zu informieren. „Wir müssen die Menschen für Angelegenheit der Verkehrswacht begeistern, aktuell sein und viele Mitglieder erreichen“. Insgesamt gehe es darum, „sichtbarer zu werden“. An diesem Punkt entzündete sich eine Diskussion, die in der Forderung mündete, die „Websiten“ der verschiedenen Verkehrswachten zu optimieren. Manche Einträge seien inhaltlich veraltet. Es werde berichtet über Probleme mit dem angebotenen Programm („typo3“), das Aktualisierungen technisch unnötig erschwere.

Engel ließ durchblicken, dass die Landesverkehrswacht auf eine Modernisierung des Programms hinarbeitet. Wichtig war in diesem Zusammenhang sein Ausblick auf eine künftig unter dem Titel „Verkehrswacht plus“ bereitstehende App. Schon jetzt kann diese App über den Apple Store geladen werden; für Android-Geräte steht die Bereitstellung bevor. Bei richtiger Anwendung ist diese App geeignet, auf einfachen Wegen viele Mitglieder zu erreichen.

Christian Koplin hatte für den organisatorischen Rahmen der Versammlung gesorgt. In seinem Schlusswort bedankte er sich für das anregende Referat und die Diskussion.        

JOACHIM TIEMER                                                                                   

 

 

 

Neues Versicherungsjahr beginnt

Neues Versicherungsjahr beginnt am 1. März!

 

Aus GRÜN wird SCHWARZ.

Bitte denken Sie daran, dass das aktuell grüne Versicherungskennzeichen mit Ablauf des Monats Februar seine Gültigkeit verliert.

Mit Beginn des Monats März benötigen Sie eine neue Haftpflichtversicherung mit schwarzem Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2023/2024.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine verpflichtende Versicherung für Mofas, Motorroller und E-Scooter.

Wer die Frist versäumt und sich mit dem Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, macht sich strafbar! Das wäre ärgerlich – denn der Strafandrohung nach dem Pflichtversicherungsgesetz steht lediglich eine Investition von unter 30 Euro gegenüber, die der Abschluss dieser Versicherung kostet.

Ab einem gewissen Wert des zu versichernden Fahrzeugs sollte man auch den freiwilligen Abschluss einer Kaskoversicherung in Erwägung ziehen. Dann kommt die Versicherung auch bei Diebstahl oder Sachbeschädigung auf.

 

 

 

Verkehr mit Köpfchen

Radio Tonkuhle und „Verkehr mit Köpfchen“

Liebe Leser:innen von „Hildesheim Mobil“, wer freitags Radio Tonkuhle hört, kennt bestimmt die Sendung „Verkehr mit Köpfchen“. Markant waren die Stimmen des Kinderchors, die diesen Sendebeitrag mit dem Lied „Gib acht im Verkehr“ einleiteten und beendeten.

Die Kooperation mit Hildesheims zugangsoffenem Sender hatte mein Vorgänger, der vorherige Verkehrssicherheitsberater Herr Kliem, mit Radiomoderator Dr. Thomas Muntschick ins Leben gerufen. Es gab auch regelmäßige Zusammenkünfte mit dem mittlerweile verstorbenen Vorsitzenden der Verkehrswacht, Manfred Steinbrecher. Jedes Interview widmete sich einem Thema, das in irgendeiner Form mit dem Straßenverkehr oder mit Mobilität im Allgemeinen zu tun hatte. Die zahlreichen Themen waren vielfältig und beschäftigten sich mit Erntefahrzeugen, der beginnenden Motoradsaison, dann war mal die Einschulung Thema des Interviews oder man diskutierte über die Verkehrswende. So unterschiedlich wie die Themen waren auch die Orte, an denen die Beiträge ins Mikrophon gesprochen wurden: Am Esstisch beim Ehepaar Steinbrecher in Giesen, im Büro der Polizeiinspektion, von einem Bauernhof aus oder direkt auf der Straße.

Nun ist Dr. Thomas Muntschick in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Im Namen der Verkehrswacht und der Polizei Hildesheim, möchten Hans-Joachim Kliem und ich uns für die langjährige Zusammenarbeit bedanken!Seitens des Radiosenders habe ich die Zusage erhalten, dass verkehrsrechtliche Themen auch weiterhin, wenn auch in abgewandeltem Format, ausgestrahlt werden sollen. Hören Sie doch mal rein - online oder unter der Frequenz FM 105,3.

Neues Gerät für die Verkehrssicherheit

Die Polizei verfügt nun über ein sogenanntes Dialog-Display. Dieses Gerät ähnelt einer Geschwindigkeitsmesstafel; es kann aber viel mehr, als einfach „nur“ das gefahrene Tempo anzeigen. So kann man zwischen 21 verschiedenen Motiven für die Anzeige wählen und diese mit der Geschwindigkeitsanzeige kombinieren. Man erfährt, wie schnell gefahren wird und kann im Wechsel zum Beispiel auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Meter, beim Überholen von Radfahrenden hinweisen.

Es ist möglich, vor dem toten Winkel zu warnen, an spielende Kinder zu erinnern, auf die verbotene Nutzung des Handys hinzuweisen u. v. m. Im Trend der Zeit, wird das Dialogdisplay über Solarstrom gespeist. Mit Unterstützung der Stadt Hildesheim erfolgt die erste Montage in der Hildesheimer Kurt-Schumacher-Straße. Hier geht es darum, auf die einzuhaltenden 30 km/h und auf den seitlichen Abstand zu Radfahrenden hinzuweisen.

Hierbei möchte deutlich machen, dass sich faktisch ein Überholverbot von Radfahrenden ergibt, sofern man beim Überholvorgang diese 1,50 Meter nicht einhalten kann. Das verlangt den Autofahrenden viel Geduld und Verständnis ab. Insbesondere, wenn bauliche Begebenheiten wie am Hohnsen sie zwingen, hinter dem Radelnden zu verharren. Das dient dem Schutz und der Förderung des Fahrradverkehrs. Ein Ausfluss der Verkehrswende ist, dass dem Autofahrer ein Teil des begrenzten Verkehrsraums - zugunsten des Radverkehrs - genommen wird. Das hat sicherlich auch Konfliktpotential. Und Autofahrende kritisieren oftmals auch zurecht die Radfahrer, die sich durch das Missachten der Verkehrsregeln mitunter selber gefährden.

Ihr Christian Koplin

Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Hildesheim

Schüler/innen aufgepasst: 27.04.2023 ZUKUNFTSTAG DER POLIZEI

Der Zukunftstag findet in diesem Jahr am 27.04.2023 statt. Auch die Polizei Hildesheim möchte erneut verschiedene Aufgabenbereiche vorstellen, Einsatzfahrzeuge zeigen und Fragen beantworten. Aufgrund der großen Nachfrage werden nun nicht nur in der Polizeiinspektion Hildesheim interessierte Schülerinnen und Schüler empfangen, sondern auch in den Polizeikommissariaten Sarstedt, Alfeld und Elze. Die Teilnehmerliste für den Standort Hildesheim ist bereits gefüllt. Aber in den Kommissariaten gibt es noch freie Plätze. Interessierte Mädchen und Jungen im Alter ab 13 Jahren können sich bei den angegebenen Polizeidienststellen melden.

  • Polizeikommissariat Alfeld: 05181-9116-0
  • Polizeikommissariat Elze: 05068-9303-0
  • Polizeikommissariat Sarstedt: 05066-985-0

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen interessanten und informativen Zukunftstag. Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Kristin Möller
Telefon: 05121/939-204
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

Quelle: Hildesheim (ots)

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