Wissen

Wussten Sie eigentlich, ...

...dass die Heiligengeiststraße in Oldenburg zwischen Heiligengeistwall und 91er Straße Fußgängerzone ist? Äußerlich wirkt sie im mittleren Bereich wie eine Straße oder ein sehr breiter Radweg. Nach der Beschilderung ist hier aber Kraftverkehr nur im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen zulässig und das Radfahren nur im Schritttempo geduldet, wobei Fußgänger Vorrang haben.

Zwischen 91er Straße und Pferdemarkt hingegen müssen Fußgänger den Mittelstreifen verlassen - er ist in diesem Teil ein Radweg!

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mit Ihrem Besuch auf www.landesverkehrswacht.de stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.