Kinder im Straßenverkehr

Ungesicherte Kinder haben ein hohes Verletzungsrisiko.

Hört die Elternliebe im Auto auf ?

Bereits seit 1993 schreibt sie Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum Alter von 12 Jahren, wenn sie kleiner als 150 cm sind, nur noch in speziellen Kindersitzen im Auto mitgenommen werden dürfen. Das heißt, jedes mitfahrende Kind, egal ob es vorne oder hinten sitzt, muss entsprechend seinem Alter, Gewicht oder seiner Körpergröße entsprechend gesichert werden.Die Einführung der Sicherungspflicht brachte zu Beginn einen kontinuierlichen Anstieg der Sicherungsquoten. Leider ist nunmehr festzustellen, dass immer weniger Kinder gesichert werden , obwohl durch die Medien, die Polizei und z.B. die Verkehrswachten immer wieder auf das Problem der unzureichend gesicherten Kinder hingewiesen wurde.  Wird das Kind nicht bzw. falsch gesichert, ist es – auch auf dem Rücksitz – erheblichen Risiken ausgesetzt. Schon der Aufprall mit 50 km/h auf ein Hindernis führt dazu, dass ein 20 kg schweres Kind mit einer Wucht vom ca. 1 Tonne nach vorne geschleudert wird! Die Verkehrswacht für den Landkreis Oldenburg e.V. appelliert daher an alle Autofahrer und Mitfahrer:

  • Lassen Sie Kinder nur gesichert im Auto mitfahren! 
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und schnallen sich auch immer an! 

 

                                             § 21, Absatz 1a StVO

                            »Kinder bis zum vollendeten12. Lebensjahr,

                                         die kleinerals 150 cm sind,

                                  dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen,

                             für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,

                                          nur mitgenommem werden,

                  wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,

                                              die amtlich genehmigt     

                                            und für das Kind geeignet 

                                                      sind …«

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