Begleitetes Fahren

Führerschein mit 17

auch: Begleitetes Fahren ab 17

Allen Widerständen zum Trotz: Der zunächst nur in Niedersachsen eingeführte „Führerschein mit 17“ (auch: „Begleitetes Fahren ab 17“) hat sich entgegen einer unter Fachleuten zunächst weit verbreiteten Ablehnung hervorragend bewährt und wurde inzwischen bundesweit, bedingt durch eine Änderung des Fahrerlaubnisrechts, übernommen.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse über die Beteiligung von Fahranfängern am Verkehrsunfallgeschehen sind nämlich bei dem Personenkreis, der nach Erteilung der Fahrerlaubnis für ein Jahr von bewährten Kraftfahrern begleitet wird, überaus positiv.

Die Verkehrswachten in Niedersachsen haben im Auftrag des Niedersächsischen Verkehrsministeriums die Aufgabe übernommen, junge Fahranfänger und deren erwachsene Begleiter über das Projekt zu informieren.

Zudem können die Teilnehmer bei der Verkehrswacht die neben der Fahrausbildung notwendige  90-minütige Schulung über die zu beachtenden Bedingungen kostenlos absolvieren.

Ihr Ansprechpartner für Bad Iburg unser Verkehrswachtmitarbeiter Thomas Strotmann.

Weitere Informationen siehe hier.

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