E-Mobilität in Niedersachsen

E-Tretroller (E-Scooter) & Co. werden immer beliebter auf unseren Straßen. Besonders in Großstädten, passieren Unfälle aufgrund von Unkenntnis der Vorschriften und mangelnder Fahrpraxis.

Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Prüfstand

Seit Mitte Juni 2019 ist die viel diskutierte Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) in Kraft. Seitdem sind E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb, im Straßenverkehr unterwegs und werden immer beliebter. Wie befürchtet, sind besonders in den Großstädten die ersten Unfälle passiert. Die Ursachen liegen oft in der
Unkenntnis der Regeln und Vorschriften sowie mangelnder Fahrpraxis. Hier besteht Aufklärungsbedarf – eine Aufgabe, die die Verkehrswachten gut leisten können.

Die Landesverkehrswacht Niedersachsen nahm die Situation zum Anlass, die Elektrokleinstfahrzeuge zum Schwerpunktthema der Fortbildungen für das Ehrenamt zu machen. Ziel ist es, alle Verkehrswachten fit zu machen in Bezug auf Verkehrsregeln, Verhaltenspflichten und die sichere Nutzung, sodass sie flächendeckend und fundiert über E-Scooter & Co. aufklären können.

Mit Unterstützung von Wolfgang Rehling und Lena Steinbrecher von der Verkehrswacht Grafschaft Diepholz haben wir ein passendes Schulungskonzept erarbeitet. Vertreter der Orts- und Kreisverkehrswachten informierten sich über das Thema in neun regionalen Veranstaltungen.

Diese Fortbildungen für das Ehrenamt gaben einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Empfehlungen und stellten dazu ein Wissensblatt zur Verfügung. Der Theorieteil lieferte die präzise Definition der Fahrzeuge sowie die grundsätzlichen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

  • Die Verordnung gilt nicht für alle mit Elektromotor angetriebenen Fahrzeuge.
  • Zulässige Verkehrsflächen sind Radwege und Fahrbahnen, nicht Gehwege und Fußgängerzonen.
  • Mindestalter 14 Jahre.
  • Es bedarf keines Führerscheins
  • Keine Zulassungspflicht, dafür eine Versicherungspflicht in Form einer Haftpflichtversicherung.
  • Keine Helmpflicht, aber das Tragen wird empfohlen.
  • Es gilt die StVO.

Im Praxisteil der Fortbildung konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Elektrokleinstfahrzeuge ausprobieren. Das machte allen Freude und eine gewisse Fahrpraxis trägt dazu bei, später umfassend aufklären zu können. Dank der Unterstützung der Verkehrswacht Grafschaft Diepholz standen Gefährte wie E-Tretroller mit Lenk- und Haltstange, Hoverboard, Longboard und E-Skateboard bereit.

Zudem hat die Landesverkehrswacht mit dem Verleihanbieter TIER Mobility Hannover eine Kooperation vereinbart und konnte zu jeder Veranstaltung zwei Verleih-E-Tretroller von TIER zum Probefahren bereitstellen. Nachdem sich alle mit den Fahrzeugen vertraut gemacht hatten, wurde der neue Trainingsparcours für E-Tretroller aus dem Bundesprogramm „FahrRad aber sicher“ aufgebaut. Hier konnten Anfahren, Bremsen, Kurvenfahren, Zielbremsen und Handzeichen ausgiebig geübt werden.

Für 2020 wünschen wir uns möglichst viele Informationsveranstaltungen und Verkehrssicherheitstage zu E-Tretrollern, um die Verkehrssicherheit für diese neue Mobilitätsform deutlich zu erhöhen.

Kontakt

Nicolai Engel

Geschäftsführer

Tel.: 0511-35 77 26 77

Fax: 0511-35 77 26 82

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