Land- und Forstwirtschaft

Verkehrssicherheit bei LoF-Transporten auf öffentlichen Straßen.

Wenn Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gibt es für die Fahrer dieser Fahrzeuge ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  • Eventuelle Ladung muss sicher verstaut werden und gegen das Herunterfallen gesichert werden.
  • Wichtig hierbei: Die Ladung darf auf keinen Fall eine freie Sicht in alle Richtungen behindern.
  • Sollte doch einmal Ladung von einem Schlepper herunterfallen und dieses wird vom Fahrer bemerkt, muss diese Stelle sofort durch Warndreieck etc. gesichert werden und die Hindernisse sofort beseitigt werden. Ansonsten gilt: Jeder Straßenverkehrsteilnehmer ist verpflichtet Hindernisse, wie z.B. Rüben von den Straßen zu entfernen.
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.
  • Vorgeschriebene Achs- und Anhängelasten müssen eingehalten werden.

Nun noch ein Hinweis zur Absicherungen bei Fahrzeugen mit einer Gesamtlänge von über 6 Metern, Anhängern und angehängtem Arbeitsgerät. Für diese genannten Fahrzeuge schreibt der Gesetzgeber in § 51a StVZO vor, dass sie "mit gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern seitlich kenntlich gemacht werden", und zwar im Abstand von maximal drei Metern.

Im Rahmen der alljährlich stattfindenen Rübenkampagne werden vom niedersächsischen Zuckerrübenverband, so wie von der Nordzucker AG Reflexstreifen zu subventionierten Preisen abgegeben.

Kontakt

Dipl.-Päd. Susanne Osing

Mobilitätserziehung im Elementar- und Primarbereich

Tel.: 0511-35 77 26 81

Fax: 0511-35 77 26 82

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