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Das verkehrssichere Fahrrad
In erster Linie sollte Ihnen hr Fahrrad optisch und vom Fahrkomfort her Ihren Ansprüchen entsprechen.
Doch was hilft das schönste und leichteste Fahrrad, wenn ein Autofahrer Sie bei Dunkelheit auf Grund fehlender Beleuchtung und nicht vorhandener Reflektoren übersieht? Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie mit einem verkehrssicheren Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind.
Ein für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassenes Fahrrad muss folgende technische Auflagen erfüllen:
- Eine Klingel
- Zwei von einander unabhängige Bremsen an Vorder- und Hinterrad
- Großer weißer Frontreflektor
- Weiße Frontleuchte
- Zwei Speichenreflektoren pro Rad
- Zwei Pedalreflektoren pro Pedal
- Großer roter Rückreflektor
- Rote Schlussleuchte mit Reflektor
So genannte Stecklichter mit Batterie- oder Akkubetrieb sind nur bei Rennrädern, die maximal 11 Kilogramm wiegen und als reines Sportgerät, also im Rennbetrieb oder im Training, genutzt werden, erlaubt. Von der Reflektorenpflicht ist auch diese spezielle Form des Fahrrades nicht ausgenommen.
Als Verkehrswacht empfehlen wir zusätzlich die Montage von Schutzblechen, eine dem Fahrrad angemessene Diebstahlsicherung (im Schnitt sollte das Schloss ca. 1/10 des Fahrradkaufpreises betragen) und ein Standlichtsystem, damit Sie nachts beim Halten z. B. an Straßenkreuzungen und Überwegen nicht übersehen werden.
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