48. Deutscher Verkehrsgerichtstag (2010) stellt fest

Die seit 2005 gesetzlich geregelte Möglichkeit des Führerscheinerwerbs ab 17 Jahren bei Begleitung durch einen erfahrenen Erwachsenen ("begleitetes Fahren", § 48a FeV) zeigt eine deutliche maßnahmenbedingte Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos sowie eine hohe Akzeptanz bei der angesprochenen Zielgruppe.

Empfehlung:

Dauerhafte gesetzliche Verankerung und Erweiterung des Anwendungsbereichs des begleiteten Fahrens!

 

Verkehrsminister Walter Hirche präsentierte bereits 2007 für Niedersachsen ein überzeugendes Ergebnis

Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" - Niedersachsen als Tempomacher für Deutschland

Hirche: Fahren in Begleitung bringt enormen Gewinn an Sicherheit im Verkehr

 
"Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit." Dieses Fazit zog Verkehrsminister Walter Hirche bei der Vorstellung des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Auswertung zum niedersächsischen Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17".
Im Auftrag des Landes hat die Justus-Liebig-Universität Gießen das Unfallgeschehen und die Zahl der Verkehrsverstöße in den ersten 18 Monaten des selbständigen Fahrens nach Ende der Begleitphase untersucht. Die 2007 vorgelegten Ergebnisse (64 KB) sind deutlich: Teilnehmer am niedersächsischen Modellversuch haben nach der Begleitphase 28,5 Prozent  (39 KB) weniger Unfälle verursacht und 22,7 Prozent  (37 KB) weniger Verkehrsverstöße begangen als sonstige Fahranfänger.

In der Untersuchung wurde bei beiden Gruppen der Fahranfänger jeweils ein Zeitraum von 18 Monaten des alleinigen Fahrens nach Vollendung des 18. Lebensjahres betrachtet, wobei die Teilnehmer am Modellprojekt über zusätzliche Erfahrung in Begleitung von bis zu einem Jahr verfügten. Dabei zeigte sich, dass die Teilnehmer am begleiteten Fahren um so mehr profitieren, je länger die Begleitphase dauert: Die Teilnehmer, die mehr als sechs Monate in Begleitung gefahren sind, begingen 57 Prozent  (49 KB) weniger Unfälle und 23,1 Prozent  (49 KB) weniger Verkehrsverstösse als die übrigen Teilnehmer.

Niedersachsen hat als erstes Bundesland das Modell bereits im April 2004 eingeführt. Bis Ende 2007 haben über 91.000 Teilnehmer in Niedersachsen die praktische Fahrprüfung absolviert.

Erfolg für Niedersachsens Initiative: seit August 2005 wird das Modell bundeseinheitlich umgesetzt - alle Bundesländer sind Niedersachsen gefolgt.

Hier finden Sie den ausführliche Abschlussbericht zum niedersächsischen Modellversuch. (231 KB)

AnsprechpartnerIn

Roswitha Bothe
Telefon: 0511 35 77 26 85
roswitha.bothe@landesverkehrswacht.de

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