Häufig gestellte Fragen

Wenn es um die Sicherheit des Schulwegs geht, sind Lotsen eine sehr gute Lösung. An von Schulweglotsen gesicherten Übergängen hat sich seit Einführung des Dienstes 1953 kein einziger schwerer oder tödlicher Unfall ereignet!

Vor Schulbeginn und nach Schulschluss sieht man an vielen Schulen schon von weitem die Schulweglotsen in ihren signal-gelben Westen, die an gefährlichen Stellen den Schulweg sichern und den Kindern damit sicher über die Straße helfen.

Hinter den Begriffen Schulweglotse, Verkehrshelfer oder Schülerlotse verbirgt sich dasselbe Engagement, welches in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich benannt wird. Der offizielle Begriff nach der StVO ist „Verkehrshelfer“ – der bekannteste Begriff ist „Schülerlotse“, der seit 1953 bereits benutzt wurde, als der Schülerlotsendienst in Deutschland eingerichtet wurde. In Niedersachsen spricht man von Schulweglotsen (s. Erlass z. Schulweglotsendienst).

Nicht nur ältere Schüler nehmen die Aufgaben als Schulweglotse wahr, auch Eltern, ältere Geschwister und andere Erwachsene nehmen die Aufgabe als Schulweglotse wahr. Der Einsatz ist ehrenamtlich, erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Zudem gibt es auch Buslotsen, die das sichere Ein- und Aussteigen der Kinder in und aus den Schulbussen garantieren sowie Busbegleitdienste für die Sicherheit während der Busfahrt.

Bundesweit sind heute mehr als 50.000 Lotsen aktiv, die jeden Tag die Schulwege der jüngeren Schüler sichern. Die Zahlen, wie viele Jugendliche und Erwachsene sich für die Sicherheit der Schulkinder einsetzen, schwanken mit dem jeweiligen Schuljahr. In Niedersachsen sind derzeit mehr als 3.100 Lotsen und 550 Buslotsen aktiv im Einsatz.

Seit Jahren fördert die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. die Einrichtung von ehrenamtlichen Lotsendiensten an niedersächsischen Schulen. Die Arbeit zeigt messbare Erfolge, aber gerade bei den Lotsendiensten muss kontinuierlich für Nachwuchs gesorgt werden, denn nur wenn über Jahre hinweg ein solcher Dienst an den Schulen etabliert wird, kann der Lotsendienst seine volle Wirkung entfalten und an den Schulen eine Kultur der Verkehrssicherheit entstehen.

Machen Sie mit!

Wer kann Lotse werden?

  • Schüler ab der 7. Klasse, Mindestalter 13 Jahre
  • Ältere Schülerinnen und Schüler, die Patenschaften übernehmen
  • Eltern, Großeltern der Kinder oder andere Erwachsene

Es entstehen keine Kosten!

  • Die Ausrüstung wird gestellt
  • Die Ausbildung wird übernommen
  • Lotsen stehen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz

Wie läuft die Ausbildung?

Die Schülerlotsen werden von Polizeibeamten, teilweise auch von örtlichen Verkehrswachten, ausgebildet und begleitet. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwölf Stunden und beinhaltet u.a. praktische Übungen im Straßenverkehr.

Schulweglotsen – Wir gehen mit!

Der Lotsendienst kann von der Schulleitung, dem Elternbeirat oder der Schülermitverwaltung vorgeschlagen werden. Auch von lokalen Verkehrswachten oder der Polizei geht oft die Initiative aus. Letztlich entscheidet der Schulträger.

Der Erfolg der Lotsendienste der vergangenen 60 Jahre spricht dafür, sich zu engagieren und Schüler und Eltern als Verkehrshelfer zu gewinnen.

Wenn Sie/Ihr an ihrer/eurer Schule einen Lotsen- oder Elternlotsendienst einrichten möchten, dann nehmen sie Kontakt mit uns auf.

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