Kinder müssen in Taxen in regelrechten Kindersitzen befördert werden!
Im März 2009 führte die Verkehrswacht Braunschweig eine Taxifahrerschulung im Autohaus Holzberg durch.
Neben den Informationen über die gesetzliche Sicherungspflicht von Kindern im Taxi, stellten wir verschiedene Größen von Kindersitzen bereit und erklärten den Einbau im Auto.
Nach der STVO müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind mit Kinderrückhaltesystemen im Auto gesichert sein.
Welchen Risiken und Verletzungsgefahren nicht gesicherte Kinder im Auto bei einem Unfall ausgesetzt sind, zeigte anschaulich ein Film der GDV. (Die Deutschen Versicherer)
Als weiteren Programmpunkt stellte uns in diesem Jahr erstmalig das Sanitätshaus Müllenheim Rollstühle und Rollatoren zur Verfügung. Ein Mitarbeiter erklärte den Taxifahreren die Handhabung dieser Hilfsmittel, sodass der Transport von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen für die geschulten Taxifahrer zukünftig kein Problem mehr darstellen dürfte.
Ferner machten wir darauf aufmerksam, dass Taxifahrer am Hauptbahnhof in Braunschweig kostenfrei Kinderrückhaltesysteme ausleihen können. Die Fahrer bringen ihre Fahrgäste ans Ziel und geben den Kindersitz am Bahnhof wieder ab. Dieser Service ist einmalig im Bundesgebiet.
Wir bedanken uns bei der Firma Autohaus Holzberg für die Bereitstellung der Schulungsräume und die freundlichen Aufnahme, bei den Firmen Baby-Starke und Müllenheim für die Bereitstellung der Materialien und bei den Taxenzentralen und den teilnehmenden Taxifahrern für ihr Interesse.
Der
Artikel im BS Report (311 KB) vom 1.4.09 beschreibt eine unserer Schulungsaktionen.
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