Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Eine kurze Zusammenfassung
Das BKrFQG vom 14.08.2006 besagt:
- Busfahrer (mehr als 8 Fahrgastplätze) die die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erwerben, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, wenn sie gewerblich tätig werden wollen. (Wenn mit dem Führen der Fahrzeuge Geld verdient wird.)
- LKw Fahrer (deren Fahrzeuge über 305 t ZulGesMasse haben) und die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, wenn sie gewerblich tätig werden wollen. (Wenn mit dem Führen der Fahrzeuge Geld verdient wird)
- Fahrzeugführer, die die Fahrerlaubnis vor diesen Daten erworben haben, haben den sogenannten Besitzstandsschutz. (d. h. eine Grundqualifizierung braucht nicht nachgeholt werden)
- für alle Fahrzeugführer gilt jedoch, dass sie eine 35 Stündige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen und die dann mit der Schlüsselzahl 95 im Feld 12 des Kartenführerschein eingetragen wird.
Dazu gibt es in der Übergangszeit 2008/2009 bis 2013/2014 noch genaueres zu beachten, diese Daten sind dann den Personendaen gemäß zu errechnen.
- Beispiel 1: Karl P. hat im Jahre 1998 den Führerschein der Klasse 2 erworben und war zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt. Mit der 2 EG Führerscheinrichtlinie wurde ihm aufgetragen, das Karl P. die Fahrerlaubnis zu seinem 50zigsten Geburtstag verlängern lassen muß, wenn er den Führerschein weiter nutzen will. Somit wird Karl P. im Jahre 2026 50 Jahre alt und muß die Fahrerlaubnis verlängern lassen. Er muß jedoch daran denken, das er die Weiterbildung bis zum 10. 09. 2014 (LKW) nachweisen und eintragen lassen muß.
- Beispiel 2: Egon H. hat im Jahre 2002 die Fahrerlaubnis der Klasse CE (alte Klasse 2) erfolgreich erworben. Er muß schon von beginn an alle 5 Jahre die Fahrerlaubnis verlängern lassen. Somit muß auch er daran denken, das er die Weiterbildung ab dem Jahre 2014 nachweisen und eintragen läßt. Den Besitzstand für die Grundqualifizierung hat er ja schon.
Wie gesagt, sind die persönlichen Daten ausschlaggebend und individuell auf die Daten 10.09.2013 (Bus) und 10.09.2014 (LKW) abzustimmen.
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