Die kalte Jahreszeit ist da, und mit ihr viele zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr

Der beste Tipp zuerst: weichen Sie bei schlechten Wetterverhältnissen nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel aus.

Wichtig vor jedem Fahrtantritt, und sei es nur die Fahrt zum Bäcker, ist die Überprüfung des richtigen Durchblicks durch alle Scheiben des Fahrzeugs. Das dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern ist sogar zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Zustand des Fahrzeuges nicht die Sicht beeinträchtigen. 

Seit dem ersten Mai 2006 trat zusätzlich eine Änderung des § 2 Absatz 3a StVO in Kraft, in der es heißt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. [.]"

Das bedeutet konkret, dass alle Autofahrer/innen, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 20 € rechnen. Wenn sie darüber hinaus den Verkehr behindern, werden 40 € fällig. Bei einem durch mangelnde oder Bereifung verursachten Unfall kann auch noch ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister hinzukommen.

Ohne Hektik durch den Winter

Unabdingbar ist die Anpassung des Fahrstils an die äußeren Gegebenheiten. An oberster Stelle steht eine ruhige Fahrweise, denn vor einer plötzlichen Rutschpartie ist man nie gefeit. Deshalb sollte auf verschneiter oder vereister Fahrbahn der Abstand zum Vordermann dreimal so groß sein wie bei trockener Fahrbahn. Dazu sollte bei widrigen Wetterbedingungen die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Im Extremfall wie z. B. bei Blitzeis lieber das Auto stehen lassen und noch mal der Hinweis: lieber öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Eine Gefahrensituation

Zur Illustration winterlicher Gefahren im Straßenverkehr haben wir für Sie ein Video eingestellt. Aufgenommen durch die Polizei zeigt es eindrucksvoll, was passieren kann, wenn Aufbauten von Lkws nicht zureichend von Schnee und Eis befreit werden. Änliches kann -in einem kleineren Maßstab- auch geschehen, wenn man z.B. sein Autodach nicht von Schneemengen befreit.

Ansehen können Sie sich das Video, indem Sie einfach auf den Link "Eislast von Lkw-Planen" klicken.

Ein letzter Tipp:

Auch wenn es noch so kalt ist, sollten Sie sich nicht im dicken Wintermantel hinters Steuer setzen, da der Sicherheitsgurt nicht straff genug am Körper anliegen kann und er sie so im Falle eines Unfalls nicht richtig schützen kann.

In unserem Wissensblatt (98 KB) finden Sie eine Wintercheckliste und Informationen zu Winterreifen.

AnsprechpartnerIn

Jan Phillip Denkers
Telefon: 0511 35 77 26 24
denkers@landesverkehrswacht.de

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