Die neue S-Klasse kommt

Die neue S-Klasse kommt! Damit ist in diesem Fall aber nicht die neue Luxuskarosse eines süddeutschen Autokonzerns gemeint, sondern eine neue Führerscheinklasse, die ab dem 1. Februar 2005 rechtskräftig in Deutschland eingeführt wurde. Sie entstand auf Drängen der EU-Kommission, die der Meinung ist, dass der Zugang zum Führerschein in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu schwierig gestaltet sei.

Für diese neue Führerscheinklasse wurden die Unterrichtungen in Theorie und Praxis merklich abgespeckt. Aber auch für die Eignung des Erwerbers, wie z.B. das Sehvermögen wurden die Auflagen heruntergeschraubt. Dies ist ein Angebot vor allem für ältere Straßenverkehrsteilnehmer, die mobil sein wollen, aber nicht mehr zwingend die Eignungsvoraussetzungen für die Führerscheinklasse B mitbringen.

Neu hierbei ist, dass diese Klasse auch für Jugendliche interessant wird. Das Mindestalter zum Bestehen der Prüfung in der "S-Klasse" beträgt nämlich nur 16 Jahre.

Ist man im Besitz dieses Führerscheins, darf man so genannte Leichtkraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr lenken. Für diese Fahrzeuge gelten folgende Auflagen:

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Leergewicht: maximal 350 kg (bei Fahrzeugen mit Elektromotor wird die Batterie nicht mit eingerechnet)
  • Leistung: maximal 4 kW (entspricht in etwa 5,4 PS)
  • bei einem Verbrennungsmotor beträgt die Hubraumobergrenze 50 Kubikzentimeter

Zu diesen Leichtkraftfahrzeugen gehören neben Motorrollern und Mini-Cars auch die in der letzten Zeit immer beliebter gewordenen Quads oder ATVs, also vierrädrige Motorräder. Die S-Klasse ist jedoch nicht uneingeschränkt empfehlenswert.

Mögliche Gefahren beim Fahren mit Quads und Minicars sind:

  • Die vierräderigen Geländefahrzeuge (Quads) wurden ursprünglich für Fahrten im Gelände entwickelt. Sie sind bei der Benutzung auf der Straße kritisch zu handhaben.
  • Durch ihren hohen Schwerpunkt in Addition zu ihrer geringen Breite neigen sie schnell zum Umkippen.
  • Die oft starre Hinterachse erschwert das Lenkverhalten und ist gerade in brenzligen Situationen eine zusätzliche Gefahr.
  • Da sie breiter als z.B. ein Roller sind, werden Sie bei Fahrten auf der Straße nicht zwingend als langsamer erkannt, was wiederum zu Unfällen führen kann.
  • Durch ihre geringe Geschwindigkeit (maximal 45 km/h) stellen sie im dichten Verkehrsfluss oft ein Hindernis dar und verleiten andere Verkehrsteilnehmer zu teilweise riskanten Überholmanövern.
  • Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen Helm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte
    angelegt sind. (Neufassung des § 21 a Abs. 2 StVO). Dennoch empfiehlt die Landesverkehrswacht ausdrücklich das Tragen eines Helmes
  • Die letzten beiden Punkte gelten gleichermaßen auch für die so genannten Minicars. Zwar verfügen diese in Ansätzen über eine Karosserie, aber ihr Verhalten, bei Crashtest ist ohne Umschweife als katastrophal zu bezeichnen. Dieses ist mitunter auf ihre Leichtbauweise zurückzuführen, denn per Gesetz dürfen sie nicht mehr als 350 Kilogramm wiegen.
  • Die Ausbildung umfasst mindestens 14 Theoriestunden und sechs Praxisstunden. Die Prüfung besteht aus einer 30-minütige Fahrprobe, die unter anderem eine Vollbremsung aus 30 km/h und Rückwärtsfahrten beinhaltet. Viele Fachleute halten diese Ausbildung für bei weitem nicht ausreichend.

Nicht zu unterschätzen ist auch der finanzielle Aufwand für die Ausbildung und Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs. Die Fahrschulkosten belaufen sich auf ca. 900 bis 1.000 Euro. Für ein Minicar muss man mit durchschnittlich 12.000 Euro rechnen, bei einem Quad liegt der durchschnittliche Anschaffungspreis bei rund 2.500 Euro.

AnsprechpartnerIn

Jan Phillip Denkers
Telefon: 0511 35 77 26 81
denkers@landesverkehrswacht.de

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