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Begleitetes Fahren ab 17 - Fragen und Antworten
Das kann doch nicht funktionieren!
91.000 Teilnehmer plus Begleiter hier in Niedersachsen beweisen das Gegenteil.
Gilt der Führerschein denn auch in anderen Bundesländern?
Selbstverständlich. Es handelt sich hier um einen ganz normalen Führerschein. Dieser gilt in ganz Deutschland, unabhängig davon, ob ein Bundesland an dem Modellversuch teilgenommen hat oder nicht.
Wer soll das kontrollieren?
Das ist wie bei der Alkoholgrenze und der Geschwindigkeitsbeschränkung. Es gibt diese Regelungen, und wir erwarten, dass sich alle daran halten. Für den, der sich nicht daran hält, hat dies auch Konsequenzen. In besonders schweren Fällen führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis, dann muss sogar der Führerschein mit allem drum und dran noch einmal gemacht werden.
Von rund 91.000 Teilnehmern wurden bis jetzt nur 20 gemeldet, die gegen die Auflagen verstoßen haben.
Das ist doch kein Allheilmittel!
Das stimmt, aber es ist ein Ansatz. Wir in Niedersachsen setzen auch bereits in der Schule an. Mit der Führerschein-AG wird neben dem Fahrschulunterricht auch Sozialverhalten gelernt. Dies dann in der Schule. Das sind nur zwei Ansätze.
Ich bin aber immer noch unsicher...
Keiner wird gezwungen diese Möglichkeit zu nutzen, das Modell ist freiwillig. Dies ist ein Angebot an Fahranfänger, um zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen. Besuchen Sie einen unserer kostenlosen Informationsveranstultungen vor Ort, und erfahren Sie mehr über das begleitete Fahren.
Gibt es eine Sondergenehmigung, die das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt?
Eine solche Sondergenehmigung, welche es Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt, z.B. ohne Begleitung mit dem Auto zu einem weiter entfernten Ausbildungsplatz zu fahren, hat nichts mit dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" zu tun.
Bei Fragen zu einer solchen Ausnahmeregelung wenden Sie sich bitte an Ihre Führerescheinstelle. Lesen Sie dazu auch einen
Artikel (36 KB) aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, welcher über ein Verwaltungsgerichtsurteil zu einer Sondergenehmigung berichtet.
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