Suche
Regelungen im Kreisverkehr
Mit der neuen Schilderkombination Vorfahrt achten und Kreisverkehr (blauer Kreis mit drei gebogenen Pfeilen) werden folgende Regelungen getroffen:
- Einfahrender Verkehr muss Vorfahrt achten; Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
- Im Kreisverkehr darf nur entgegen des Uhrzeigersinnes gefahren werden.
- Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.
- Blinkpflicht besteht dagegen weiterhin bei der Ausfahrt.
- Das Halten auf der Kreisverkehrsfläche ist verboten.
- Überfahrbare Mittelinseln, wie sie in kleinen Kreisverkehren vorkommen, dürfen nur ausnahmsweise und mit äußerster Sorgfaltpflicht überfahren werden.
- Für Radfahrer im Kreisverkehr (auch auf eigenen Wegen) gelten die gleichen Vorschriften entsprechend.
- Ausfahrende Verkehrsteilnehmer müssen die Vorrechte anderer (Fahrradfahrer/Fußgänger) beachten.
Verkehrswachten
Sicherheitstraining Pkw
Sicherheitstraining Motorrad
Weiterführende Links







