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Die Umweltzone in Hannover
Seit dem 1. Januar 2008 haben einige Städte in Deutschland, darunter auch Hannover, eine so genannte Umweltzone eingerichtet. Diese ist ein räumlich begrenztes Gebiet, indem Fahrzeuge mit einem zu hohen Ausstoß von Feinstaubpartikeln in drei Zeitstufen die Zufahrt zur Innenstadt untersagt wird.
Kraftfahrzeuge, die bei der Verbrennung von Benzin und Diesel Feinstaub erzeugen, sorgen laut diverser Studien für den Anstieg von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu schwereren Herz-Kreislauf-Störungen von Anwohnern in Ballungsgebieten. Aus diesem Grund haben sich einige Großstädte entschlossen Umweltzonen einzuführen, um die Feinstaubbelastung in den Innenstädten einzudämmen.
Wie wird eine Umweltzone gekennzeichnet?
Eine Umweltzone erkennt man einem speziellen Verkehrszeichen. Zusatzschilder geben Auskunft darüber, welche Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren dürfen, und welche nicht. Das Ende der Zone wird über ein Aufhebungszeichen markiert.
Mit welchen Fahrzeugen darf man in die Umweltzone in Hannover, und wie wird Sie gekennzeichnet?
Alle, die mit ihrem Fahrzeug in die Umweltzone fahren möchten, müssen eine Plakette haben, die kennzeichnet, welche Abgasnorm ihr Fahrzeug erfüllt.
- Eine gelbe Plakette gibt es für Fahrzeuge der Abgasnormen Diesel Euro 3 / Euro III
- Eine grüne Plakette gibt es für Fahrzeuge der Abgasnormen Diesel Euro 4 / Euro IV und V, sowie für Benziner mit geregeltem Katalysator
Welche Ausnahmen gibt es für die hannoversche Umweltzone?
Ausnahmen gelten unter anderem für:
- mobile Maschinen und Geräte
- Motorräder
- Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Krankenwagen
- Fahrzeuge, in denen Behinderte fahren oder gefahren werden (bei entsprechender Kennung im Behindertenausweis)
- Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie z.B. Einsatzwagen der Polizei und Feuerwehr.
Kennzeichnungen durch eine Plakette sind in diesen Ausnahmefällen nicht erforderlich. Jedoch kann auf Antrag ein Berechtigungsausweis, der hinter die Windschutzscheibe gelegt wir, angefordert werden.
Was bedeuten die drei Zeitstufen, die durch die rote, gelbe und grüne Plakette gekennzeichnet werden?
Bis 2009 dürfen Fahrzeuge aller Plaketten in der Umweltzone fahren. Ab 2009 nur noch Fahrzeuge mit einer gelben oder grünen Plakette und ab 2010 nur noch solche, die eine grüne Plakette aufweisen.
Welche Strafen können bei Missachtung der Plakettenpflicht drohen?
Bei einem Verstoß drohen 40 Euro Bußgeld, sowie 1 Punkt im Flensburger Zentralregister. Seit dem 1. Februar 2009 kontrolliert - neben der Polizei - auch der Verkehrsaußendienst der Stadt Hannover insbesondere parkende Fahrzeuge innerhalb der Umweltzone.
Wo gibt es die Plakette und was kosten sie?
Plaketten gibt es bei allen Kfz-Betrieben, die berechtigt sind Abgasuntersuchungen durchzuführen, bei den Kfz-Zulassungsbehörden und allen amtlich anerkannten Prüfstellen. Dieses gilt deutschlandweit.
In Hannover hat man zusätzlich die Möglichkeit eine Plakette im Bürgeramt zu erwerben. Soll eine Plakette erworben werden, muss der Fahrzeugschein vorgelegt werden.
Die Plakette kostet rund 5 Euro.
weiterführende Links
AnsprechpartnerIn
Jan Phillip Denkers
Telefon: 0511 35 77 26 81
denkers@landesverkehrswacht.de
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