Behindertenparkplätze und ihre Bedeutung

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

  • Der Behindertenparkplatz ist kein allgemeiner Parkplatz. Er ist ausschließlich den Behinderten vorbehalten, die einen (hell-)blauen Parkausweis besitzen.

Warum nur diese Personen?   

  • Bei dieser Personengruppe handelt es sich um besonders hilfsbedürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, längere Wege allein oder mit Hilfe Anderer zurückzulegen.

Mit welchen Folgen müssen andere Parker rechnen?

  • Es könnte ein Verwarnungsgeld von 35 € erhoben werden.
  • Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
  • Dies gilt auch ohne konkrete Behinderung eines Berechtigten.

Hinweis:

Wer jetzt noch einen Schwerbehindertenparkausweis nutzt, der vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde, riskiert spätestens nach der Jahreswende ein Verwarngeld. Denn zum 31. Dezember verlieren diese (dunkelblauen) Ausweise ihre Gültigkeit. Selbst nach einer am 31.12.2010 endenden 10-jährigen Übergangsfrist sind noch meherere hundert alter Parkausweise im Umland. Deshalb sollte rechtzeitig der neue hellblaue EU-Parkausweis beantragt werden.

 

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