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Begleitetes Fahren mit 17 ist Dauerrecht
Das begleitete Fahren mit 17 ist Dauerrecht. Seit dem 01. Januar 2011 können Jugendliche nun grundsätzlich und deutschlandweit mit 17 Jahren ihren Führerschein machen und sich in Begleitung erfahrener Autofahrer hinters Steuer setzen.
Im April 2004 wurde das Modell erstmals in Niedersachsen auf Betreiben des damaligen Ministers Walter Hirche und mit Unterstützung der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. eingeführt.
Nun wurde aus dem Modell ein gesetzlich verankertes Recht.
Von allen Verkehrsteilnehmergruppen haben die jungen Pkw-Fahranfängerinnen und Fahranfängern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren das höchste Unfallrisiko. Es ist ein Gebot der Vernunft, Maßnahmen zur Verringerung des Unfallrisikos frühestmöglich anzusetzen und die jungen Fahrerinnen und Fahrer vor dem Beginn ihres selbstständigen Autofahrens als 18-Jährige anzusprechen.
Gegenwärtig beschreiben Forschungsergebnisse, dass BF 17-Teilnehmer um 23 Prozent geringer an erheblichen Unfällen beteiligt sind als Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis auf herkömmlichem Weg erworben haben, und um rund 22 Prozent weniger an erheblichen Verkehrsverstößen. Die Ursache wird in der vermehrten Fahrpraxis gesehen; wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Begleitperson positive Effekte auf den jugendlichen Fahrer ausübt.
Dies sind Ergebnisse, die bei einer bisherigen durchschnittlichen Nutzungsdauer von sieben bis acht Monaten und einer durchschnittlichen Fahrleistung in Begleitung von 2.400 km erreicht werden. Durch eine umfassendere Ausschöpfung der Begleitphase kann die Sicherheitswirksamkeit von BF 17 noch deutlich gesteigert werden. Fahranfänger sollten daher angehalten werden, die maximal 12-monatige Begleitphase auszuschöpfen und in dieser Zeit eine möglichst hohe Fahrleistung zu erbringen.
BF 17 zielt darauf ab, Fahranfängern unter Aufsicht von geübten Pkw-Fahrern die Möglichkeit zu geben, Fahrpraxis zu sammeln. Die Begleiter sind meist Eltern oder andere Verwandte. Das Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17" startete 2004 in Niedersachsen, mit engagiertem Einsatz der Landesverkehrswacht Niedersachsen. In den darauf folgenden Jahren folgte Bundesland auf Bundesland dem niedersächsischen Beispiel und schloss sich dem Modellversuch an. Seit 2008 ermöglichen alle Bundesländer ihren Jugendlichen ab 17 Jahren den Führerscheinerwerb Klasse B und nach der Führerscheinprüfung das begleitete Autofahren.
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